Für die Aufwertung des Neuhüsler Dorfkerns liegt eine bindende Ideenstudie vor. Geplant sind Verdichtung, ein sorgsamer Ortsbild-Umgang und die Aktivierung öffentlichen Freiraums.
Am 1. Juni 2026 tritt der IV. Nachtrag zum St.Galler Planungs- und Baugesetz in Kraft. Er verhindert, dass Ortsplanungsrevisionen wichtige Bau- und Entwicklungsprojekte blockieren.