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Uznach
16.07.2026

Energie-Förderung erneut angepasst

In Uznach wird per 1. September 2026 die Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern angepasst. (Symbolbild)
In Uznach wird per 1. September 2026 die Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern angepasst. (Symbolbild) Bild: Pixabay
Die Gemeinde Uznach passt den Katalog der Energie-Fördermassnahmen zum zweiten Mal an: Wegen tieferer Anschaffungskosten sinken die Beiträge für Photovoltaik und Batteriespeicher.

Im Rahmen der Umsetzung der nationalen Energiestrategie 2025 fördert die Politische Gemeinde seit Inkraftsetzung des kommunalen Energiereglements per 1. Januar 2022 gezielt Massnahmen im Bereich erneuerbarer Energien. Für diese Fördermassnahmen darf der Gemeinderat jährlich einen Betrag von maximal 2 Steuerfussprozent (etwa CHF 320'000) ins Budget einstellen (Art. 10 Abs. 2 Energiereglement).

Warteliste mit 100 Gesuchen

Die aktuelle Warteliste der Energieagentur St.Gallen, die für die Gemeinde Uznach die Vergabe der Fördergelder abwickelt, umfasst 100 Gesuche mit einem gesamten Fördervolumen von CHF 325'453, fast ausschliesslich für Photovoltaikanlagen (PVA) und Batteriespeicher.

Kosten für Photovoltaik und Batteriespeicher gesunken

In den vergangenen Jahren sind die Anschaffungskosten für PVA deutlich gesunken. Dadurch hat sich die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen erheblich verbessert, insbesondere in Kombination mit Batteriespeichern zur Optimierung des Eigenverbrauchs. Weil auch die Kosten für Batteriespeicher in den letzten Monaten spürbar gefallen sind, sind Investitionen in vielen Fällen auch ohne kommunale Förderanreize wirtschaftlich tragfähig.

Die Energiekommission überwacht das Mass der Zielerreichung, die Entwicklung des Marktes und die Wirkung der bestehenden Fördermassnahmen. Sie stellt dem Gemeinderat jeweils Antrag, wenn der Förderkatalog angepasst werden soll, um Fehlanreize zu beseitigen oder die Steuergelder effizienter einzusetzen. So wurde bei der letzten Anpassung per 1. November 2025 die Förderung von Grossanlagen und Kleinstanlagen eingeschränkt.

Tiefere Förderung und tiefere Maximalbeträge

Der Förderkatalog wird nun erneut angepasst, und zwar auf den 1. September 2026. Der Gemeinderat hat auf Antrag der Energiekommission folgende Anpassung beschlossen:

  • a) Die Förderung der PVA wird weitergeführt, aber situationsgerecht angepasst. Neu soll ab 5 kWp ein kWp mit CHF 200 unterstützt werden, wobei der Beitrag maximal CHF 2'000 beträgt (bisher CHF 3'000). Die frei werdenden Gelder dienen dazu, die angestauten Gesuche abzubauen.
  • b) Die Speicherkapazität wird ab 5 kWh mit CHF 200 pro kWh (bisher CHF 300) unterstützt, wobei der Beitrag maximal CHF 2'000 beträgt (bisher CHF 3'000).

Dem Beschluss liegt folgende Überzeugung zugrunde: Je lokaler der Strom produziert, verbraucht und gespeichert wird, desto besser. Die Änderung führt dazu, dass der Ausbau der lokalen Speicherung im Verhältnis der Anschaffungskosten grosszügiger gefördert wird als die Stromproduktion aus Sonnenenergie. Das hilft mit, das jetzt schon bei schönen Sonnentagen überlastete Stromnetz zu schonen.

Die Energiekommission wird weiter darauf achten, dass die Fördermittel zielgerichtet eingesetzt werden. Der Gemeinderat hat sie beauftragt, weitere Förderfelder zu suchen resp. zu erarbeiten, die nicht nur der breiten Bevölkerung zugutekommen, sondern auch sicherstellen, dass die gesetzten Ziele gemäss Energiereglement zeitgerecht eingehalten werden. Bis dahin sieht der Förderkatalog ab 1. September 2026 wie folgt aus:

Fördermassnahmen und Beitragsberechnung

Vorgehensberatung / Effizienzmassnahmen

  • Impulsberatung mit nachgewiesenem Ersatz: gratis, durch Kanton
  • Energieberatung: gratis

Wärmedämmung der Gebäudehülle

  • pro Quadratmeter (aufgerundet) Fassaden-, Dach-, Estrich- oder Kellerdeckenfläche:
    ab 50 m², maximal CHF 5'000 CHF 20/m² einmalig

Neubau Photovoltaikanlagen

  • pro kWp Produktion:
    ab 5 kWp bis max. 100 kWp, max. CHF 2'000: CHF 200/kWp, einmalig
  • pro kWh Speicherkapazität:
    ab 5 kWh, max. CHF 2'000: CHF 200/kWp, einmalig

Heizen

  • Ersatz von fossilen Heizungen durch erneuerbare Wärmeerzeugung:  CHF 750 einmalig

Energiemanagementsystem / Spitzenregulierung

  • Schnittstelle zu VNB erforderlich (Smart Meter)
    Wechselrichter ModBus Anschluss für VNB:  CHF 500 einmalig

Bewilligungsgebühren

  • Bewilligungen für alternative Energieanlagen sind gebührenfrei.
Energiekommission der Gemeinde Uznach/LinthSicht / Redaktion Linth24
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