Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Kanton
07.05.2026

Innentwicklung sicherer planbar

Der Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz stärkt die Planungssicherheit von Gemeinden, Investoren und Projektträgern. (Symbolbild)
Der Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz stärkt die Planungssicherheit von Gemeinden, Investoren und Projektträgern. (Symbolbild) Bild: Kanton St.Gallen
Am 1. Juni 2026 tritt der IV. Nachtrag zum St.Galler Planungs- und Baugesetz in Kraft. Er verhindert, dass Ortsplanungsrevisionen wichtige Bau- und Entwicklungsprojekte blockieren.

Der Kantonsrat verabschiedete den IV. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz in der Frühjahrsession 2026. Die Referendumsfrist blieb unbenützt. Die Regierung hat den Vollzugsbeginn auf den 1. Juni 2026 festgelegt.

Übergangsregelungen gegen Planungsstillstand

Mit dem IV. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz werden die Übergangsregeln bis zur Verabschiedung und Genehmigung der neuen Ortsplanungen angepasst, um einen Planungsstillstand in Gemeinden ohne aktualisierte Nutzungsplanung zu vermeiden. Das erhöht die Planungssicherheit für Gemeinden, Investorinnen und Investoren und Projektträgerinnen und -träger. Der Nachtrag verfolgt mehrere Ansätze.

Nach altem Recht erlassene Sondernutzungspläne können weiterhin genehmigt werden, solange die neue Ortsplanung noch nicht vorliegt. Zudem wird die Anpassung altrechtlicher Sondernutzungspläne ans neue Recht vereinfacht. Sondernutzungspläne, die sich am neuen Planungs- und Baugesetz orientieren, können genehmigt werden, sobald der neue Zonenplan öffentlich aufliegt.

Mehr Flexibilität für Gemeinden

Die neuen Regelungen geben den politischen Gemeinden mehr Flexibilität, damit sie sich auch während der Übergangsphase räumlich weiterentwickeln und wichtige Projekte umsetzen können. Das ist besonders im Hinblick auf die Forderung nach einer qualitativen Siedlungsentwicklung nach innen wichtig.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Redaktion Linth24
Demnächst