«recht einfach»: Schon lange zusammen – was erbt mein Partner?
Gerade Konkubinatspaare gehen oft davon aus, dass der überlebende Partner automatisch abgesichert ist. Rechtlich ist das jedoch nicht der Fall.
Im Gegensatz zu Ehepaaren haben Konkubinatspartner kein gesetzliches Erbrecht. Stirbt eine Person ohne Testament oder Erbvertrag, erhält die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner grundsätzlich keinen Anteil am Nachlass.
Stattdessen richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. In erster Linie erben die Kinder. Sind keine Nachkommen vorhanden, kommen – je nach Familiensituation – die Eltern oder weitere Verwandte zum Zug.
Das kann insbesondere dann problematisch werden, wenn ein Paar gemeinsam Vermögen aufgebaut hat. Selbst ein gemeinsam bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung bedeutet nicht automatisch, dass der überlebende Partner finanziell abgesichert ist.
Der eigene Wille zählt
Wer seinen Partner absichern möchte, sollte deshalb rechtzeitig vorsorgen. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag lässt sich festlegen, wer nach dem eigenen Tod begünstigt werden soll.
Wie gross dieser Gestaltungsspielraum ist, hängt von der persönlichen Familiensituation ab. Besonders wichtig ist die Frage, ob Kinder vorhanden sind. Sie haben Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil, der nicht vollständig entzogen werden kann.
Seit der Erbrechtsrevision im Jahr 2023 sind die Pflichtteile kleiner geworden. Dadurch steht heute ein grösserer Teil des Nachlasses zur freien Verfügung. Konkubinatspaaren eröffnet das zusätzliche Möglichkeiten, den Partner besser abzusichern.
Nicht nur ans Erben denken
Bei der Nachlassplanung geht es jedoch um mehr als die Verteilung des Vermögens. Auch gemeinsame Immobilien, Vorsorgegelder oder persönliche Gegenstände können später zu wichtigen Fragen führen.
Gerade unverheiratete Paare sollten deshalb regelmässig prüfen, ob ihre rechtliche Vorsorge noch zu ihrer Lebenssituation passt. Was im Alltag selbstverständlich ist, gilt rechtlich nicht automatisch.
Wer seinen Nachlass frühzeitig regelt, schafft Klarheit, schützt den Partner und entlastet die Angehörigen in einer ohnehin schwierigen Zeit.
In der lose erscheinenden Kolumne «recht einfach» beleuchten die beiden Rechtsanwältinnen & Notarinnen der Rapperswiler Anwaltskanzlei Rosenhof Legal – Sarah Parrini und Dagmar Dörig – rechtliche Fragen aus dem gesellschaftlichen Alltag.