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Gast-Kommentar
Kolumne
10.03.2026
10.03.2026 12:04 Uhr

«recht einfach»: Individualbesteuerung – was bedeutet das Ja?

Sarah Parrini (l.) und Dagmar Dörig (r.) schreiben auf Linth24 zu rechtlichen Fragen aus dem Alltag.
Sarah Parrini (l.) und Dagmar Dörig (r.) schreiben auf Linth24 zu rechtlichen Fragen aus dem Alltag. Bild: zVg
Linth24 führt mit den Anwältinnen Sarah Parrini und Dagmar Dörig die neue Kolumne «recht einfach» ein. Wir starten mit dem Ja zur Individualbesteuerung. Was bedeutet das Ja vom letzten Sonntag.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben entschieden: Künftig soll jede erwachsene Person in der Schweiz individuell besteuert werden. Damit reagiert die Politik auf ein Problem, das seit Jahren diskutiert wird – die sogenannte «Heiratsstrafe».

Ehepaare zahlten mehr

Bisher werden Ehepaare gemeinsam besteuert. Die Einkommen beider Partner werden zusammengerechnet und gemeinsam veranlagt. Durch die progressive Steuerkurve kann das dazu führen, dass Doppelverdiener-Ehepaare höhere Steuern bezahlen als unverheiratete Paare mit vergleichbarem Einkommen.
Mit der Individualbesteuerung soll dieser Effekt verschwinden. Der Entscheid bedeutet damit einen grundlegenden Systemwechsel im Schweizer Steuerrecht.

Wer profitiert?

Von der Reform profitieren voraussichtlich vor allem Doppelverdiener-Ehepaare. Da ihre Einkommen künftig nicht mehr zusammengerechnet werden, rutschen sie weniger schnell in höhere Progressionsstufen.
Auch Zweitverdienende – häufig Frauen – könnten stärker motiviert sein, ihr Arbeitspensum zu erhöhen, wenn zusätzliche Einkommen steuerlich weniger stark belastet werden.

Für Einverdiener-Haushalte kann die Situation dagegen anders aussehen. Verdient in einer Ehe nur eine Person, wird dieses Einkommen künftig allein besteuert und kann dadurch stärker von der Progression betroffen sein.

Umsetzung dauert Jahre

Wer nun erwartet, bereits nächstes Jahr eine neue Steuererklärung auszufüllen, wird sich allerdings noch gedulden müssen. Die Umsetzung braucht Zeit. Bund und Kantone müssen ihre Steuergesetze anpassen und die administrativen Systeme umstellen.

Die Reform betrifft zunächst die direkte Bundessteuer. Danach müssen auch die Kantone ihre Steuersysteme anpassen – so auch der Kanton St. Gallen.
Bis entsprechende Gesetzesänderungen beraten, beschlossen und umgesetzt sind, dürften mehrere Jahre vergehen. Steuerrechtliche Reformen sind selten ein Sprint – meist eher ein politischer und administrativer Marathon.

Planung wird wichtiger

Der Entscheid zeigt aber auch etwas Grundsätzliches: Steuerregeln ändern sich. Und sie wirken oft weit über die jährliche Steuerrechnung hinaus – etwa beim Vermögensaufbau, bei Immobilien oder in der Nachlassplanung.

Gerade bei Ehepaaren und Familien greifen Steuer- und Erbrecht häufig ineinander. Wer sich frühzeitig mit solchen Fragen beschäftigt, schafft nicht nur steuerliche Klarheit, sondern verhindert später auch unnötige Konflikte im Erbfall – und erspart sich später unangenehme Überraschungen.

In der lose erscheinenden Kolumne «recht einfach» beleuchten die beiden Rechtsanwältinnen & Notarinnen der Rapperswiler Anwaltskanzlei Rosenhof Legal – Sarah Parrini und Dagmar Dörig – rechtliche Fragen aus dem gesellschaftlichen Alltag.

Sarah Parrini
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