Neue Verrechnung Abwasser
Mit dem per 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Abwasserreglement werden die Wasser- und Schmutzwassergebühren neu gemeinsam Ende Jahr auf Grundlage der aktuellen Wasserablesung verrechnet.
Bis anhin wurden die Schmutzwassergebühren jeweils im Folgejahr auf Basis des Frischwasserverbrauchs des Vorjahres erhoben. Dieses System entstand, weil die Schmutzwassergebühren nach Inkrafttreten des damaligen Reglements im Jahr 2004 erstmals erst im Jahr 2005 in Rechnung gestellt wurden und die Verrechnung seither jeweils um ein Jahr verschoben erfolgte.
Übergangsregelung im Jahr 2026
Mit der Umstellung auf das neue Verrechnungssystem wird die zeitliche Verschiebung einmalig aufgehoben. Deshalb werden im Jahr 2026 sowohl die Schmutzwassergebühren für den Wasserverbrauch 2025 (zusammen mit den Liegenschaftsabgaben im Sommer 2026) als auch jene für den Wasserverbrauch 2026 (Ende Jahr zusammen mit der Wasserrechnung) in Rechnung gestellt.
Dadurch werden im Übergangsjahr ausnahmsweise zwei Verbrauchsperioden abgerechnet. Der Gebührentarif bleibt unverändert und beträgt weiterhin Fr. 1.80 pro m³ Frischwasser.
Das kantonale Amt für Gemeinden hat bestätigt, dass dieses Vorgehen rechtlich korrekt ist und auf die Verrechnung der Schmutzwassergebühren für den Wasserverbrauch 2025 nicht verzichtet werden darf.
Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden mit der Rechnungsstellung über den Systemwechsel und die daraus resultierende einmalige Doppelbelastung informiert.