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Gast-Kommentar
Kolumne
05.06.2026

«recht einfach»: Sommerzeit ist Konfliktzeit

Bei Nachbarschaftskonflikten etwa wegen Grillierens oder Partylärm im Garten ist laut Anwältin Dagmar Dörig (l.) die rechtliche Lösung selten die beste.
Bei Nachbarschaftskonflikten etwa wegen Grillierens oder Partylärm im Garten ist laut Anwältin Dagmar Dörig (l.) die rechtliche Lösung selten die beste. Bild: zVg/KI (Collage Linth24)
Grillrauch und Partylärm führen an lauen Sommerabenden bei geöffneten Fenstern nicht selten zu Streit und roten Köpfen. Was gilt rechtlich?

Mit den warmen Temperaturen verlagert sich das Leben wieder nach draussen. Man sitzt länger auf dem Balkon, grilliert im Garten oder trifft sich mit Freunden auf der Terrasse. Gleichzeitig beginnt auch die Zeit der klassischen Nachbarschaftskonflikte: zu laut, zu spät, zu viel Rauch.

Störende Lebensqualität

Kaum ein Bereich sorgt im Alltag für so viele Spannungen wie das Zusammenleben auf engem Raum. Denn was für die einen Ausdruck von Lebensqualität ist, empfinden andere als störend.

Rechtlich gilt dabei der einfache Grundsatz, der in der Praxis aber häufig Diskussionen auslöst: Nachbarn dürfen nicht übermässig beeinträchtigt werden. So sieht es das Schweizer Nachbarrecht vor.

Was bedeutet «übermässig»?

Entscheidend ist das Wort «übermässig». Nicht jede Störung ist automatisch unzulässig. Gerade in den Sommermonaten gehört ein gewisses Mass an Lärm, Gerüchen oder Aktivitäten zum normalen Zusammenleben.

Kinder dürfen draussen spielen. Ein Grillabend mit Freunden ist erlaubt. Auch gelegentliche Feiern oder Gespräche auf dem Balkon müssen Nachbarn in einem gewissen Rahmen akzeptieren.

Wo liegen die Grenzen?

Ähnlich verhält es sich beim Rauchen. Dass Zigarettenrauch vom Balkon als unangenehm empfunden wird, ist nachvollziehbar. Ein generelles Verbot besteht jedoch nicht. Erst wenn Rauchimmissionen besonders intensiv, regelmässig oder rücksichtslos auftreten, kann dies rechtlich problematisch werden.

Auch beim Grillieren zeigt sich: Nicht jeder Grill ist gleich problematisch. Während Gas- oder Elektrogrills meist weniger Immissionen verursachen, führen Holzkohlegrills aufgrund von Rauch und Geruch häufiger zu Konflikten. Ein generelles Verbot für Holzkohlegrills besteht zwar in der Regel nicht, allerdings können Hausordnungen oder Mietverträge Einschränkungen vorsehen.

Was sagt der Richter?

Die Gerichte beurteilen solche Fälle stets anhand der konkreten Umstände. Entscheidend sind etwa die Dauer, die Häufigkeit, die Tageszeit und die Intensität der Beeinträchtigung. Auch die Wohnsituation spielt eine Rolle: In dicht besiedelten Wohnquartieren muss tendenziell mehr toleriert werden als in abgelegenen Wohnlagen.

Hausordnung beachten

Hinzu kommt, dass neben dem Gesetz oft auch Hausordnungen, Mietverträge oder kommunale Vorschriften relevant sind. Gerade bei Ruhezeiten bestehen je nach Gemeinde unterschiedliche Regeln. Häufig gelten Nachtruhezeiten ab 22 Uhr sowie zusätzliche Mittags- oder Sonntagsruhezeiten. Wer spätabends noch laut feiert oder wiederholt lärmintensive Arbeiten ausführt, riskiert deshalb nicht nur Ärger mit den Nachbarn, sondern unter Umständen auch eine Anzeige.

Gespräche bringen mehr

Trotzdem zeigt die Praxis immer wieder: Die rechtliche Lösung ist selten die beste.

Viele Konflikte entstehen nicht aus Absicht, sondern aus unterschiedlichen Vorstellungen davon, was als normal gilt. Ein offenes Gespräch wirkt oft nachhaltiger als juristische Drohungen oder der vorschnelle Ruf nach Polizei oder Verwaltung.

Gerade im Sommer, wenn Menschen näher zusammenleben als sonst, bleibt gegenseitige Rücksicht die wichtigste Grundlage einer funktionierenden Nachbarschaft.

In der lose erscheinenden Kolumne «recht einfach» beleuchten die beiden Rechtsanwältinnen & Notarinnen der Rapperswiler Anwaltskanzlei Rosenhof Legal – Sarah Parrini und Dagmar Dörig – rechtliche Fragen aus dem gesellschaftlichen Alltag.

Dagmar Dörig
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