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15.04.2026

GZO prüft Übernahmeangebot

Ist das Übernahme-Angebot der Plan B zum Sanierungskonzept für das GZO Spital Wetzikon? (Symbolbild)
Ist das Übernahme-Angebot der Plan B zum Sanierungskonzept für das GZO Spital Wetzikon? (Symbolbild) Bild: GZO
Das Übernahmeangebot von Ende März 2026 fürs GZO Spital Wetzikon wird als Alternative geprüft. Die Gläubigerversammlung soll verschoben und die Nachlassstundung verlängert werden.

Am 1. April 2026 wurde bekannt, dass die GZO AG ein Angebot einer Beteiligungsgesellschaft eingereicht hat, welche die Weiterführung des Spitals sichern könnte.

Gemäss Mitteilung der GZO-Sachwalter wird das schriftliche Angebot, welches eine Übernahme des Spitalbetriebs vorsieht, derzeit geprüft. Das Angebot sieht vor, dass die betriebsnotwendigen Aktiven im Rahmen eines Asset Deals (eine Form des Unternehmenskaufs, bei der nicht die Firma als Ganzes mit ihren Anteilen verkauft wird, sondern einzelne Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Anm. d. Red.) an einen Investor verkauft werden und der laufende Spitalbetrieb einschliesslich Mitarbeitende durch einen externen Spitalbetreiber fortgeführt wird.

Angebot ist an Bedingungen geknüpft

Das Angebot sei allerdings an verschiedene Bedingungen geknüpft – insbesondere an die gesicherte Übertragung oder Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge auf die neue Spitalbetreiberin. Die GZO AG prüfe derzeit mit Unterstützung der Sachwalter das Angebot und die Umsetzbarkeit. Man stehe im Austausch mit dem Investor und der interessierten Spitalbetreiberin. Diese habe Abklärungen zur Frage der Leistungsaufträge eingeleitet.

«Falls die Bedingungen erfüllt werden können und ein Verkauf möglich ist, könnte den Gläubigern unter Umständen ein angepasster Nachlassvertrag mit besseren Konditionen unterbreitet werden», schreiben die GZO-Sachwalter in ihrer Mitteilung. Falls nicht, werde der vorbereitete Nachlassvertrag wie geplant den Gläubigern zu Abstimmung unterbreitet.

Gläubigerversammlung wird verschoben

Geplant war, den Gläubigern das überarbeitete Sanierungskonzept Mitte Mai 2026 an einer Gläubigerversammlung zur Abstimmung vorzulegen. Aufgrund des eingegangenen Angebots und der Entwicklungen hätten die Sachwalter zusammen mit der GZO AG entschieden, die Gläubigerversammlung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Wann diese stattfinden soll, ist derzeit nicht bekannt.

Nachlassstundung soll nochmals verlängert werden

Die Sachwalter werden beim Nachlassgericht ein Gesuch um Verlängerung der bis zum 19. Juni 2026 gewährten Nachlassstundung stellen, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Nachlassstundung kann um weitere sechs Monate, also bis zum 19. Dezember 2026, verlängert werden.

Der Spitalbetrieb laufe weiterhin stabil, betonen die Sachwalter. Damit seien die Bedingungen für eine Verlängerung aus heutiger Sicht erfüllt.

Zürioberland24/bt / Redaktion Linth24
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