Die Kapitalbeschaffung der fehlenden 3,12 Millionen Franken gestaltet sich offenbar schwierig. «Die Aktionärsgemeinden der GZO AG suchen nach Lösungen, wie die fehlenden 3,12 Millionen Franken für die vollständige Rekapitalisierung des Spitals Wetzikon beschafft werden können», heisst es in der Mitteilung der Aktionärsgemeinden.
Die Evaluierung von Handlungsoptionen und die fortlaufende Abstimmung unter den elf verbleibenden Aktionärsgemeinden erfordere mehr Zeit als ursprünglich angenommen. Informationen zum konkreten Vorgehen würden erst Anfang März 2026 vorliegen.
Die Zeit läuft
Am 30. November 2025 wurde in den zwölf Aktionärsgemeinden über die GZO-Kapitalerhöhung von insgesamt 50 Millionen Franken abgestimmt. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Bubikon lehnten die Vorlage ab. Der GZO AG fehlen nun 3,1 Millionen Franken, was dem Anteil der Gemeinde Bubikon entspricht.
Die Kapitalerhöhung von 50 Millionen Franken durch die Aktionärsgemeinden ist ein zentraler Bestandteil des Sanierungskonzepts. Da die benötigte Summe nicht vollumfänglich zustande gekommen ist, muss das Spital nach Alternativen suchen.
Die Nachlassstundung ist bis Mitte Juni 2026 bewilligt und kann gemäss GZO AG bei Bedarf und soweit die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um weitere sechs Monate verlängert werden.
Doch mehr Geld von den Gemeinden?
Obwohl das GZO-Management und die Aktionärsgemeinden im Vorfeld zur Abstimmung versicherten, dass die geforderte Summe das Maximum sei und die Gemeinden nicht mehr Geld einschiessen müssten, prüft die GZO AG derzeit auch diese Option im Sinne von Nachtragskrediten (wir berichteten).