Am 2. Februar 2026 haben elf der zwölf Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon beim Regierungsrat ein Gesuch um Gewährung einer grundpfandgesicherten Garantie über 50 Mio. Franken eingereicht (wir berichteten). Dies für den Fall, dass die Nachlassstundung erfolgreich beendet werden kann.
Zweite Anfrage innerhalb von zwei Jahren
Bereits im Februar 2024 hatte das Spital den Regierungsrat um finanzielle Unterstützung in der Höhe von 180 Mio. Franken angefragt.
Der Regierungsrat weist auch das neue Gesuch ab. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Garantie zugunsten der GZO AG bzw. des Spitals Wetzikon für die erleichterte Aufnahme von Fremdkapital zur Fertigstellung des Spitalneubaus seien nicht erfüllt, schreibt der Regierungsrat in seiner Mitteilung.
Der Regierungsrat hat bereits im März 2024 festgehalten, dass das Spital Wetzikon nicht als «unverzichtbar» im Sinne des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes einzustufen sei und eine allfällige Einstellung des Betriebs keinen Versorgungsnotstand im Kanton Zürich erwarten lasse.
Zudem würden Betrieb, Finanzierung sowie die Erfüllung der dem Listenspital zugeteilten Leistungsaufträge – auch in wirtschaftlicher Hinsicht – in der Verantwortung der GZO AG und der Aktionärsgemeinden liegen, wiederholt der Regierungsrat erneut.