Partnerschaften in der Schweiz
So verschieden wir Menschen sind, so unterschiedlich leben wir. In unsere Zeit haben sich unsere Partnerschaften im Leben geändert. Wir geben einen Einblick in die zwei möglichen Partnerschaften in der Schweiz: Das Konkubinat und die Ehe. Beide Formen der Partnerschaft haben ihre Vor- und Nachteile.
Wir stellen immer wieder fest, dass Themen und auch Missverständnisse den Alltag regieren. Begriffe wie «Heiratsstrafe», «Ehescheidung vor der Pensionierung» oder die Möglichkeiten in der «Gestaltung einer Partnerschaft» sind allgegenwärtig, zuweilen rätselhaft und werden häufig diskutiert.
Abstimmung zur Individualbesteuerung
Am 8. März stimmte die Schweiz der «Individualbesteuerung» zu und entschied über ein wichtiges Thema in finanziellem Sinn. Es gibt aber weitere wichtige Unterschiede und Formen einer Partnerschaft, die unter Umständen einen grossen Einfluss auf das Leben haben können. Die Unterschiede sind vor allem im Sozialversicherungsbereich und dem Erbrecht zu finden.
Was seit der «Ehe für alle» gilt
Bis 2022 hatten wir grundsätzlich noch drei gesetzliche Formen einer Partnerschaft zwischen Menschen: Die Ehe, das Konkubinat und die eingetragene Partnerschaft. Die eingetragene Partnerschaft, die ausschliesslich zwischen gleichgeschlechtlichen Menschen eingegangen werden konnte, mit einer Gleichstellung einer Ehe, wurde durch «die Ehe für Alle» im Jahr 2022 aufgehoben.
Ein Missverständnis bei vielen: Ein Konkubinat zwischen Mann und Frau konnte auch damals nie in Form einer eingetragenen Partnerschaft geführt werden. Heutzutage kann eine eingetragene Partnerschaft nicht mehr erfolgen. Die Rechten und Pflichten aus einer eingetragenen Partnerschaft, eingegangen vor 2022, haben aber ihre Gültigkeit und müssen nicht durch eine Ehe ersetzt werden.
Gleiche Rechte – unabhängig vom Geschlecht
Die aktuelle Form der Ehe ist also nicht mehr abhängig vom Geschlecht und bietet in beiden Zusammenstellungen – nicht-gleichgeschlechtlich wie auch gleichgeschlechtlich – dieselben Rechte und Pflichten. In einem Konkubinat gab es heute wie in der Vergangenheit nie einen Unterschied bei den Geschlechtern: Mann – Frau, Frau – Frau oder Mann – Mann.
Unterschiede bei Sozialversicherungen und Erbrecht
Die Unterschiede in welcher Form der Partnerschaft, Paare leben, werden wir in den nächsten zwei Finanzkolumnen präzisieren. Obwohl sich das Konkubinat in gewissen sozialversicherungsrechtlichen Bereichen der Ehe annähert, bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede. Im Erbrecht weist die Ehe auch heute noch deutliche Vorteile gegenüber dem Konkubinat auf.
Selbstverständlich helfen wir bei Fragen oder Unklarheiten gerne weiter.