Obwohl bei der Bank eine Vollmacht besteht, sperrt die Bank das Konto im Todesfall trotzdem. Das ist in dieser ohnehin schon schweren Zeit ärgerlich und kann zu Hindernissen bei Zahlungen nach dem Tod führen.
Gemäss Schweizer Erbrecht hat die Bank jedoch die Pflicht, das Konto zu sperren. Grund dafür ist der Schutz des Erbes gegenüber den erbberechtigten Personen.
Die Bank begeht eine Pflichtverletzung, wenn unberechtigte Personen das Konto möglicherweise leeren und die erbberechtigten Personen ihren Anspruch nicht mehr geltend machen können.
Vollmacht für Notfälle
Eine Vollmacht ist sehr sinnvoll und empfehlenswert für Notfälle.
Eine Vollmacht bei der Bank oder eine Generalvollmacht ist jedoch ausschliesslich zu Lebzeiten des Kontoinhabers gültig.
Mit dem Ableben des Kontoinhabers erlischt die Vollmacht und das Konto wird gesperrt, bis eine Erbenvollmacht vorliegt. Erfahrungsgemäss kann die Beantragung einer Erbenvollmacht beim zuständigen Erbschaftsamt oder Amtsnotariat einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die Einhaltung einer gesetzlichen Wartefrist sowie die Bearbeitung können durchaus drei bis sechs Monate dauern und sind keine Seltenheit. Von der Beantragung bis zur Ausstellung der Erbenvollmacht bleibt das Vermögen des Verstorbenen gesperrt.
Viele Banken machen jedoch eine Ausnahme für reguläre Zahlungen des Verstorbenen. Beispiele dafür sind Kosten für Pflege- oder Altersheime, Miete oder Krankenkassenprämien.