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Leserbrief
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22.02.2026
23.02.2026 12:04 Uhr

Fall Jörg Lutz: Vertrauen in den Rechtsstaat schwindet

Stefan Wenkebach schreibt seine Meinung zu «Herr Lutz» (v.l.n.r. Stefan Wenkebach, Jörg Lutz, Betreibungsamt Lachen).
Stefan Wenkebach schreibt seine Meinung zu «Herr Lutz» (v.l.n.r. Stefan Wenkebach, Jörg Lutz, Betreibungsamt Lachen). Bild: zVg
Stefan Wenkebach war Geschäftsleiter der Glarner Zeitung «Fridolin». In seinem Leserbrief äussert er sich zum Bericht von Linth24 über die Geschäftspraktiken von Treuhänder Jörg Lutz.

Stefan Wenkebach schreibt:

«Elf Millionen Franken Betreibungen, Firmen in Schieflage, eine Holding im Nachlass – weitere Domino-Firmen reihen sich in eine mittlerweile lange Serie von mit Herrn Lutz verbundenen Unternehmenszusammenbrüchen ein. Die Forderungen an ihn und seine Firmen wachsen permanent, aber die Konsequenzen bleiben aus. Man fragt sich: Wie viel braucht es noch, bis endlich Konsequenzen folgen?

«Grobe Pflichtverletzungen»

In der im Bericht von Linth24 genannten Sache zur Tätigkeit von Jörg Lutz als Willensvollstrecker des verstorbenen Verlegers der Glarner Wochenzeitung ‹Fridolin› ging es um seine Eignung für diese Aufgabe. Dazu haben sowohl das Kantonsgericht als auch das Obergericht klar geurteilt und Lutz ‹grobe Pflichtverletzungen› attestiert. Die Urteile sind rechtskräftig, ein von Herr Lutz angekündigter  Weiterzug ans Bundesgericht blieb aus.

Im selben Zusammenhang bestätigte Herr Lutz im Jahr 2019 in rechtsgültig unterzeichneten Verträgen die Übernahme der Fridolin Druck und Medien. Der Versuch, die hierfür benötigten rund 4 Millionen Franken – unter anderem beim Churer Verlag Somedia – zu beschaffen, blieb erfolglos. Ob und in welchem Umfang aus diesen Verträgen weiterhin Ansprüche bestehen, war nicht Gegenstand des Absetzungsverfahrens.

«Hochrisikokapital»

Zudem stellte das Kantonsgericht fest, dass Jörg Lutz als Willensvollstrecker Vorsorgevermögen der Fridolin-Erben in Hochrisikokapital umgewandelt hat. Im Rahmen der erbrechtlichen Abwicklung wurden auf Aufforderung von Herrn Lutz insgesamt 500'000 Franken in die Fridolin Druck und Medien einbezahlt. Diese Mittel wurden später in eine Lutz-Gesellschaft (Argyros AG) weitergeleitet; eine vom Gericht geforderte und von Lutz angekündigte Rücküberweisung ist bislang nicht erfolgt.

6,6 Millionen vom Ex-Beamten 

Und wenn gegenüber Herrn Lutz Forderungen von 6,6 Millionen Franken durch den früheren Betreibungsbeamten Hans Rudolf Stählin im Raum stehen, verschwinden diese nicht durch Rechtsvorschlag oder den Hinweis auf Gegenforderungen.

Ob und in welcher Höhe Millionenforderungen bestehen, ist Sache der aktuell eingeschalteten Staatsanwaltschaft.

Bei Amtsantritt von Herrn Lutz wurde die Fridolin Druck und Medien mit rund 6 Millionen Franken bewertet; bei seiner Absetzung wies das Unternehmen Verbindlichkeiten von rund 3 Millionen Franken aus. Diese Entwicklung ist erheblich – und erklärungsbedürftig, denn auch hier stellt sich die Frage, wo ging das Geld hin?

Resümee

Als Unternehmensberater in Funktion als Geschäftsführer des ‹Fridolin›-Verlags habe ich Verantwortung getragen und die Entwicklung unmittelbar erlebt. Wenn Gerichte nach Monaten endlich von groben Pflichtverletzungen sprechen und klare, rechtskräftige Urteile fällen – und gleichzeitig erhebliche wirtschaftliche Schäden sichtbar werden –, darf die öffentliche Diskussion nicht bei Schlagworten stehen bleiben.

Wenn über Jahre hinweg Verfahren mit unerträglichen Fristverlängerungen laufen, Forderungen anwachsen und dennoch keine abschliessende Klärung erfolgt, leidet das Vertrauen in die Durchsetzungskraft des Rechtsstaats. Und obendrein sind dadurch derartige unglaublichen Skandale und Praktiken weiterhin möglich. Zum Schaden neuer Opfer.

Die Fakten liegen auf dem Tisch. Entscheidend ist nun, ob ihnen auch konsequentes Handeln folgt.»

 

Stefan Wenkebach
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