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16.02.2026
18.02.2026 06:45 Uhr

Jörg Lutz: Bricht das Kartenhaus zusammen?

Treuhänder Jörg Lutz, Betreibungsamt Altendorf-Lachen.
Treuhänder Jörg Lutz, Betreibungsamt Altendorf-Lachen. Bild: Linth24
Dem am Obersee bekannten Finanzjongleur Jörg Lutz droht die Pleite. Auch Banken zittern um Millionen. Die Schwyzer Justiz überzeugt seit Jahren nicht. Von Bruno Hug

Die Betreibungsauszüge für Finanzberater Jörg Lutz aus Altendorf werden immer länger. Letztes Jahr beliefen sie sich allein für ihn privat auf rund 5 Millionen Franken. Aktuell sind es gegen 11 Millionen Franken.
Auch Lutz’ Logistik-Firma wird mit einer Viertelmillion Franken betrieben. Andere Lutz-Firmen gingen unter. Und seine Firma Normico Holding AG ist in Nachlassstundung. 

Zu allen Ausführungen in diesem Bericht konnte Jörg Lutz Stellung nehmen. Siehe dazu Kasten am Berichtsende. 

Stählin will 6,6 Millionen

Für Unternehmer Lutz wird es eng. Ihm sitzen auch gewichtige Gläubiger im Nacken. Allein die Glarner Regionalbank und die Zürcher Kantonalbank fordern von ihm 4,5 Millionen Franken.
Viel Geld von Lutz will auch der Lachner Ex-Betreibungsbeamte Hans Rudolf Stählin. Letzten Sommer forderte er von Lutz erst einmal 485'000 Franken. Dazu sagte Lutz vor Gericht, Stählin habe sich ihm gegenüber «dankbar» gezeigt, weshalb er Stählin nichts schulde. Nun sind Stählins Forderungen gegenüber Lutz gemäss Betreibungsauszug auf 6,6 Millionen Franken gewachsen. Offenbar ist Stählins Dankbarkeit zu Ende.

Montessori vergammelt

Lutz und Stählin hantierten früher als Freunde mit Stählins Lioma Stiftung in Liechtenstein. (Wozu brauchte der Gemeindebeamte eine Stiftung im Ausland?) So oder so: Die Lioma pumpte Darlehen an Lutz’ Montessori-Schule March, die sich Lutz unter freundlicher Toleranz der Zentralschweizer Stiftungsaufsicht unter den Nagel gerissen hatte – und danach zu Tode ritt. Die Schule ist heute geschlossen, die Betreibungsliste ist lang, die einst schmucken Schulgebäude vergammeln.

4 Millionen beim «Fridolin»

Mitten in dieses Finanzschlamassel gehört auch der Glarner «Fridolin»-Verlag von Walter Feldmann selig. 2019 hatte Lutz dem Sterbenden garantiert, seinen Erben den Verlag für 4 Millionen Franken abzukaufen. Gezahlt hat Lutz nie.
Dafür hat er als Willensvollstrecker des Verlegers den Verlag bankrott gemanagt. Letzten November hat das Glarner Obergericht Lutz als Willensvollstrecker wegen «grober Pflichtverletzungen» abgesetzt. Nun fordern die Feldmann-Erben von Lutz die von ihm ihrem sterbenden Vater gegenüber garantierten Millionen.

1,2 Millionen verschwunden

Auch bei Lutz’ Tschierva Verwaltungs AG fehlte viel Geld. Sie ging im Oktober 2025 in Konkurs. In sie hatte ein Deutscher 1,2 Millionen Franken investiert. Er sagt Linth24, Lutz habe sein Geld in die Lutz’sche Argyros Holding transferiert, womit es für ihn verschwunden sei. Ob nun auch die Argyros – unter zuvorkommender Begleitung der Schwyzer Justiz – bald verschwindet?

Forderung nach Konkurs

Weil Lutz’s Kartenhaus zusammenzubrechen droht, forderte die Glarner Regionalbank von Gerichtspräsident Thomas Jantz vom Bezirksgericht March schon vor einem Jahr, über Lutz’ Normico Holding den Konkurs zu eröffnen.
Doch Richter Jantz genehmigte Lutz stattdessen vom 31. März 2025 bis am 1. Dezember 2025 eine «stille, provisorische Nachlassstundung» – mit Vorteil für Lutz, denn so blieb das Unheil vorerst im Dunkeln.

Nun läuft bis 31. März 2026 die nächste Schonfrist für Lutz, nämlich eine «definitive Nachlassstundung». Und das, obwohl der für die Normico zuständige Sachwalter in seinem Bericht vom 10. November 2025 schrieb, der Normico sei «die definitive Nachlassstundung zu verweigern».

Es wimmelt von Millionen

Dieser Sachwalter-Bericht hat es ohnehin in sich. Lutz’ Liquidität wird darin mit «lediglich rund Fr. 5'400» beschrieben.
Umgekehrt weist Lutz in seinen Bilanzen ein Millionen-Vermögen aus. Dieses ist gemäss dem Sachwalter jedoch kaum zu durchschauen: Zum Beispiel soll die faktisch bankrotte Montessori-Schule Lutz 1,65 Millionen schulden, oder die ihm selbst gehörende Seestatt Corporate Finance AG 2,5 Millionen, und eine BGC Bosphorous Ltd. aus England schulde Lutz 2.5 Millionen Euro. Weitere 4 Millionen will Lutz aus «eignen Projekten aktivieren» können. Und 1 Million fehlte einfach mal. Lutz sagte  dazu, das sei eine Fehlbuchung.

Passieren tut nichts

Es gibt eine «IG Jörg Lutz-Geschädigte», bestehend aus früheren Montessori-Stiftern. Sie versuchen seit Jahren, Lutz via das Bezirksgericht March zu stoppen. Passiert ist aber nie etwas. Dafür hat Lutz jetzt Strafanzeige gegen die IG-Mitglieder eingereicht.
Nun geht die Schwyzer Justiz auf die IG-Leute los – dieser Tage müssen sie vor der Staatsanwaltschaft Schwyz antraben.

Unvermögen oder Kumpanei?

Man fragt sich, ob sich die Schwyzer Justiz für die Lutz-Kritiker mehr interessiert als für die Lutz-Geschädigten? Und auch, weshalb zu diesem Treiben, um weiteren Schaden zu verhindern, nicht schon lange ein Gerichtsverfahren eröffnet wurde? Ist es Unvermögen der Schwyzer Justiz oder Kumpanei?

Was macht Richter Jantz?

Lutz logiert neu in der Ruoss Logistik in der Altendorfer Industriezone. Hier sind gemäss Anschrift auf dem Briefkasten seine 11 Firmen von der Argyros über die Normico bis zur SEL-EG GmbH aufnotiert.
Am 31. März 2026 endet die «definitive Nachlassstundung» von Lutz’s Normico Holding.
Man wird sehen, was das Bezirksgericht March unter Richter Thomas Jantz nun macht.

Und noch nebenbei: Letzten Herbst wurde der Briefkasten der «IG Jörg Lutz-Geschädigte» eines Nachts gesprengt. Am Morgen hing nur noch ein Loch in der Wand.

Über Nacht gesprengter Briefkasten der «IG Jörg Lutz-Geschädigte». Bild: Linth24
Briefkastenanschrift bei der Ruoss Logistik AG mit elf Firmen von Jörg Lutz. Bild: Linth24

Stellungnahme von Jörg Lutz

Linth24 bot Jörg Lutz die Möglichkeit, zu den im Bericht erwähnten Themen Stellung zu nehmen. Das taten sein Zürcher Rechtsanwalt und er mit folgenden Aussagen:

Zu allen «Themen», welche «in laufenden Verfahren hängig seien», könnten keine weitergehenden Medienauskünfte erteilt werden. Massgeblich seien jeweils immer die bei den Behörden und Gerichten liegenden Akten.

Zu den Betreibungslisten schreibt Lutz: «Die Normico Holding befinde sich in einem geordneten Nachlassverfahren mit Sanierungsziel; ein Konkurs sei nicht eröffnet und die Betreibungssummen enthielten auch bestrittene Forderungen und teilweise Mehrfacherfassungen.»

Zur Lioma-Stiftung in Liechtenstein schreibt Lutz: «Gründer/BO war Herr Stählin; ich habe im Rahmen einzelner Transaktionen als Vertreter unterzeichnet; nach meinem Kenntnisstand ist die Stiftung seit 2017 liquidiert».

Zum Verkauf seiner Villa in Altendorf schreibt Lutz, er verkaufe das Haus aus familiären Gründen.

Zu Forderungen des Ex-Betreibungsbeamten Hans Rudolf Stählin von 6,6 Millionen Franken schreibt Lutz, sie seien «bestritten». Und es gebe von seiner Seite gegenüber Stählin «Gegenforderungen» und «belegte Zahlungsflüsse». Die Klärung dazu erfolge in den kommenden rechtlichen Verfahren. 

Zum Sachwalterbericht zur Normico Holding AG vom 10.11.2025 schreibt Lutz: Die Aussagen im Bericht beträfen «die Beurteilbarkeit per Stichtag und Unterlagenlage; die Bewertung erfolge später im Nachlassverfahren.» 

Zum Darlehen von Lutz an die Montessori Schule AG schreibt Lutz, es sei eine «vertraglich dokumentierte Forderung», deren Rückführung an ihn «an die Restrukturierung und Verwertung» (der Schule) «geknüpft» sei.

Zu seiner Strafanzeige gegen die Mitglieder der «IG Jörg Lutz-Geschädigten» schreibt Lutz, er habe diese eingereicht wegen «Verdacht auf Nötigung und Erpressung, Ehrverletzung und Verleumdung, Geschäftsschädigung und Nachstellung (Stalking)». Nach seiner Kenntnis seien «einzelne Exponenten bereits rechtskräftig verurteilt worden».

Zum Fall Absetzung von Jörg Lutz als Willensvollstrecker von Fridolin-Verleger Walter Feldmann selig schreibt Jörg Lutz: «Zum Entscheid des Obergerichts Glarus vom 14.11.2025: Das Verfahren betraf ausschliesslich die aufsichtsrechtliche Frage meiner Absetzung als Willensvollstrecker. Das Obergericht stützte seinen Entscheid auf eine Interessenkollision im Zusammenhang mit einer umstrittenen Übernahmeverpflichtung sowie auf Pflichtverletzungen in der Abwicklung. Ich bestreite diese rechtliche Würdigung und weise insbesondere jeden Vorwurf unredlichen Handelns oder persönlicher Bereicherung zurück; sämtliche Zahlungen und Dispositionen sind dokumentiert. Im Urteil wurde keine Zahlungspflicht in Millionenhöhe entschieden; zudem hält das Obergericht fest, dass sich aus dem Betreibungsregisterauszug keine Zahlungsunfähigkeit ableiten lässt.»

Bruno Hug, Linth24
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