Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 beschlossen, weiterhin Wärmepumpen bis zu einer Leistung von 70 kW mit einer Pauschalzahlung von CHF 1'000 zu fördern. Dies entspricht einem älteren Mehrfamilienhaus mit ca. 15 Wohnungen und ca. 1'500 m² beheizter Fläche. Heizungsanlagen ab 70 kW werden ab dem Jahr 2025 durch den Bund finanziert.
Neu werden «Speichersysteme» wie Warmwasser-, Puffer- und Eisspeicher mit pauschal CHF 1'500 pro Objekt unterstützt.
Aus: PV-Anlagen, Fensterersatz, Wärmenetz-Anschluss
Die Fördermassnahmen «Fensterersatz», «Anschluss Wärmenetz» und «PV-Anlagen» werden mangels Nachfrage und vergleichsweise tiefer Effektivität gestrichen.
Angepasste Vollzugsvorschriften einsehbar
Die angepassten Vollzugsvorschriften zum Energieförderprogramm können auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden (hier).