Atzmännig-Camping: Verfahren geht weiter
Aufgrund der in der offiziellen Naturgefahrenkarte ausgewiesenen erheblichen Hochwassergefährdung im Gebiet Schutt hatte der Gemeinderat für die gefährdeten Plätze im unteren Teil des von den Sportbahnen Atzmännig betriebenen Campingplatzes eine Räumung bis Ende Mai 2025 verfügt, da die Gemeinde aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse die Verantwortung nicht tragen konnte.
Beschwerde gegen Räumung
Gegen diese Verfügung bzw. den zugunsten der Gemeinde ausgefallenen Rekursentscheid des Bau- und Umweltdepartements (BUD) hatte die Sportbahnen Atzmännig AG Beschwerde eingereicht, welche mit Entscheid vom 3. Juli 2025 vom Verwaltungsgericht St. Gallen gutgeheissen wurde.
Der angefochtene Entscheid des BUD wurde aufgehoben und die Sache zur Klärung des Sachverhalts und zu neuer Entscheidung an das BUD als Vorinstanz zurückgewiesen.
Mit Entscheid vom 28. April 2026 hob das BUD die Räumungsverfügung vom 3. Januar 2024 auf und wies die Streitsache zur weiteren Abklärung des Sachverhalts und Neubeurteilung an den Gemeinderat Eschenbach zurück. Die Gemeinde prüft nun das weitere Vorgehen.