«Im Zentrum muss der Schutz der Betroffenen stehen»
Wie Aner Voloder gegenüber der «Linth-Zeitung» sagt, beginnt sexuelle Belästigung dort, wo sich betroffene Personen durch Verhalten sexuell oder sexistisch verletzt fühlen. Kommentare zur Kleidung, unangemessene Nachrichten oder körperliche Annäherungen hätten im Arbeitsumfeld keinen Platz – besonders nicht von Vorgesetzten.
Führungskräfte mit besonderer Verantwortung
Führungskräfte tragen laut Voloder eine besondere Verantwortung: Sie müssten verhindern, dass Machtmissbrauch entsteht. Gerade im Bildungsbereich sei das Thema relevant, da dort hierarchische Abhängigkeiten eine Rolle spielten.
Arbeitgeber mit Fürsorgepflicht
Wie er gegenüber der «Linth-Zeitung» erklärt, müsse ein neuer Arbeitgeber Hinweise auf Vorwürfe sorgfältig prüfen und das Gespräch suchen. Sanktionen für frühere Ereignisse seien jedoch nicht seine Aufgabe. Entscheidend sei, dass Prävention, klare Regeln und Beschwerdewege vorhanden seien.
Zur Frage, ob die Gemeinde Glarus Nord Betroffene oder Beschuldigten geschützt habe, sagt Voloder: Ohne vollständige Kenntnis des Dossiers sei das nicht abschliessend beurteilbar. Klar sei aber: Arbeitgeber hätten eine Fürsorgepflicht und der Schutz der Betroffenen müsse im Mittelpunkt stehen.