Volltrunken und helmlos auf dem Roller
Wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft St. Gallen hervorgeht, war der Mann Ende März 2026 kurz vor 22.40 Uhr auf der Hauptstrasse in Schmerikon mit einem Motorroller unterwegs. Dabei wurde er von der Polizei kontrolliert.
Mehrere alkoholische Getränke konsumiert
Die Ermittlungen ergaben, dass der Lenker mit einer rechtlich relevanten Blutalkoholkonzentration von mindestens 2,12 Promille unterwegs war. Gemäss Strafbefehl hatte er vor Fahrtantritt mehrere alkoholische Getränke konsumiert und nahm zumindest in Kauf, dass er dadurch fahrunfähig sein könnte.
Auch ohne Schutzhelm gefahren
Zusätzlich stellte die Polizei fest, dass der Mann während der Fahrt keinen vorgeschriebenen Schutzhelm trug. Damit verletzte er die Verkehrsregelnverordnung.
Die Staatsanwaltschaft sprach den Beschuldigten des vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie der Übertretung der Verkehrsregelnverordnung schuldig.
Hohe Geldstrafe und Busse
Ausgesprochen wurde eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 150 Franken. Der Vollzug wurde bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Hinzu kommt eine Busse von 3000 Franken.
4940 Franken fällig
Zusammen mit Verfahrenskosten, Polizeigebühren sowie den Kosten für die Blutprobe und deren Auswertung beläuft sich der zu bezahlende Betrag auf insgesamt rund 4940 Franken.