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Gesundheit
13.05.2026
13.05.2026 12:01 Uhr

Prämien steigen 2027 moderater

Zeichnet sich füt 2027 eine Beruhigung der Prämien ab? (Symbolbild)
Zeichnet sich füt 2027 eine Beruhigung der Prämien ab? (Symbolbild) Bild: ar.ch
Der Online-Vergleichsdienst Comparis prognostiziert nach den Prämienschocks der letzten Jahre für 2027 einen moderateren Anstieg der Krankenkassenprämien um 3,7 Prozent.

Gute Nachrichten für Versicherte: Der Internet-Vergleichsdienst Comparis prognostiziert für 2027 einen durchschnittlichen Anstieg der Grundversicherungsprämien von nur noch 3,7 Prozent.

Beruhigung nach Prämienschock

Gemäss Comparis-Krankenkassenexperte Felix Schneuwly bewegt sich der Prämienanstieg nach den drei Prämienschocks – 6,6% für 2023, 8,7% für 2024, 6% für 2025 und 4,4% für 2026 – im kommenden Jahr weiter in Richtung Kostenwahrheit.

Die Prämienschocks von 2023 bis 2025 seien nicht die Folge eines ausserordentlichen Kostenwachstums gewesen. Vielmehr hätte  die Krankenversicherer nach den politisch erzwungenen Reservensenkungen und zu tiefen Prämien zwischen 2019 und 2022 ihre Reserven wieder aufbauen müssen.

Weltlage als Prämien-Risiko

Ein Risiko für die Prämienentwicklung sieht der Krankenkassenexperte in der Weltwirtschaftslage: «Für die Prämien relevant sind nicht nur die Kosten der versicherten Leistungen, sondern auch die Kapitalerträge der von den Krankenkassen angelegten Gelder. Die Renditen lagen im letzten Jahr trotz der unsicheren weltpolitischen Lage mit 5,4 Prozent beziehungsweise 807 Millionen Franken über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre von rund 1,6 Prozent und könnten sich rasch verschlechtern.»

Kalkulierbares Risiko bei Umstellung auf Tardoc 

Eine kleinere Unsicherheit sieht Schneuwly in seiner Prognose beim neuen Tarifsystem Tardoc für ambulante ärztliche Leistungen.

Der Tardoc wurde am 1. Januar 2026 eingeführt und löste den Tarmed ab, der seit 2004 in Kraft war. Die Genehmigung ist vorerst bis zum 31. Dezember 2028 befristet, damit nach der Einführung notwendige Anpassungen vorgenommen werden können, falls einzelne Leistungen nicht «sachgerecht» vergütet werden, wie es das Krankenversicherungsgesetz vorschreibt.

«Die statistischen Daten des ersten Quartals 2026 sind noch nicht aussagekräftig, weil rund 40 Prozent der Spitäler erst jetzt beginnen, Rechnungen an die Krankenkassen zu schicken», so Schneuwly.

Das enge Korsett der Kostenneutralität dürfte jedoch verhindern, dass die neuen Arzttarife einen Kostenschub auslösen: Wenn die Kosten um mehr als die vom Bundesrat vorgegebenen 2,5% pro Jahr steigen und es keine plausiblen Gründe für die höhere Kostensteigerung gibt, beispielsweise neue Leistungen, müssen die Tarife gekürzt werden. «Diesen Automatismus gab es im alten Tarmed-System nicht», begründet Schneuwly seinen Optimismus.

Prämien steigen stärker als Gesundheitskosten 

Laut der jüngsten von Comparis finanzierten Gesundheitsprognose des KOF-Instituts betrug das Wachstum der gesamten Gesundheitskosten in der Schweiz 2025 3,7%. Im laufenden Jahr steigen sie demnach um 3,6% und 2027 um 3,5%.

Die Spitäler seien in den letzten Jahren ein Hauptfaktor für die Dämpfung des Kostenwachstums gewesen. Sie hätten ihre Defizite teilweise reduzieren oder beseitigen können. «Weil inflationsbedingt teurere Einkaufsgüter und höhere Löhne mit Verzögerung zu höheren Tarifen führen, werden die Defizite kleiner. Gleichzeitig steigen die Kosten. Weiterhin kostendämpfend wirkt die Verlagerung von stationär zu ambulant. Kostentreibend wird die Umsetzung der Pflegeinitiative wirken», hält Schneuwly fest.

Anstieg bei Spitex-Leistungen und Psychotherapie

Gemäss BAG-Kostenmonitoring stiegen die Kosten in allen Leistungsarten. Am stärksten gestiegen seien im vergangenen Jahr die Kosten der Spitex-Organisationen: um 13% auf 173 Franken je versicherte Person. Darauf folgten psychotherapeutische Leistungen durch Psychologen mit einem Plus von 9,8% auf 86 Franken je versicherte Person.

«Das Wachstum des für die Krankenkassenprämien relevanten Kostenanteils ist jeweils etwas höher als das der gesamten Gesundheitskosten, weil der Leistungskatalog der Grundversicherung stetig ausgebaut wurde. Jüngste Beispiele sind die psychologische Psychotherapie, Abnehmspritzen und die Angehörigenpflege», so Schneuwly.

Bilanz nach 30 Jahren KVG 

Am 1. Januar 1996 trat das Krankenversicherungsgesetz (KVG) in Kraft. Damit wurde die Krankenversicherung für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch.

Die Bilanz von Comparis nach 30 Jahren KVG:
Die obligatorische Krankenversicherung garantiert der gesamten Bevölkerung unabhängig vom sozialen Status eine wirksame, zweckmässigeund wirtschaftliche medizinische Versorgung. Wer sich die Prämien nicht leisten kann, hat das Recht auf individuelle Prämienverbilligungen.

Alternative Versicherungsmodelle (AVM) würden im Gegensatz zur Standardgrundversicherung nicht bloss die Menge versicherter medizinischer Leistungen fördern, sondern dank koordinierter Versorgung auch Effizienz und Qualität.

Damit die Erfolgsgeschichte der AVM weitergehe, bräuchten Versicherer und Ärztenetzwerke als Vertragspartner mit unternehmerischer Verantwortung mehr Handlungsspielraum: frei wählbare Mehrjahresverträge für Versicherte als Alternative zu Einjahresverträgen; einen flexibleren, weniger an Diplome geknüpften Einsatz des Fachpersonals; mehr Flexibilität bei den versicherten Leistungen, zum Beispiel in der Prävention, sowie Jahrespauschalen für die Behandlung chronisch kranker Menschen ausserhalb starrer Tarifstrukturen.

Reformflut begünstigt Bürokratie

Die Reformflut der letzten Jahre habe den Kosten- und Prämienanstieg kaum gebremst, aber die Bürokratie erhöht, den Handlungsspielraum der Akteure eingeschränkt, den Fachkräftemangel verschärft sowie die Versorgung mit Medikamenten und Medizinaltechnik-Produkten verschlechtert.

Tipps für Versicherte

  • Mitte Jahr den Krankenversicherer wechseln: Wer eine Franchise von 300 Franken hat, darf bis Ende Juni kündigen und per 1. Juli zu einem günstigeren Krankenversicherer wechseln. Franchise und Versicherungsmodell dürfen aber nicht gewechselt werden.
  • Originalmedikamente durch Generika ersetzen: Bei manchen Originalmedikamenten beträgt der Selbstbehalt 40% statt 10%, wenn günstigere Generika verfügbar sind. Es lohnt sich deshalb, den verschreibenden Arzt sowie die abgebende Apotheke nach Generika zu fragen.
  • Zweitmeinung einholen: Wer vor einer empfohlenen Operation unsicher ist, sollte eine Zweitmeinung einholen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür meistens.
  • Zusatzversicherung wechseln: In der Regel ist der Wechsel einer Zusatzversicherung per Ende Jahr möglich, wenn die Kündigung bis Ende September erfolgt. Bei der Grundversicherung ist der Wechsel per Ende Jahr in der Regel mit einer Kündigung bis Ende November möglich. In seltenen Fällen beträgt die Kündigungsfrist ein halbes Jahr. In diesem Fall muss die Kündigung spätestens am letzten Arbeitstag im Juni beim Krankenversicherer eingetroffen sein. Wichtig: Im Gegensatz zur Grundversicherung gibt es bei Zusatzversicherungen keinen Aufnahmezwang. Wer den Zusatzversicherungsschutz nicht verlieren will, sollte beim alten Versicherer erst kündigen, wenn die schriftliche Aufnahmebestätigung des neuen Krankenversicherers vorliegt.
Züriobetland24/bt / Redaktion Linth24
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