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Rapperswil-Jona
06.05.2026
07.05.2026 05:56 Uhr

106 km/h in Stadt – und trotzdem kein Knast

Die fehlbare Lenkerin überschritt die erlaubte Geschwindigkeit um mehr als das doppelte.
Die fehlbare Lenkerin überschritt die erlaubte Geschwindigkeit um mehr als das doppelte. Bild: Kapo SG
Die Frau raste mit über 100 km/h durch eine 50er-Zone – und kommt dennoch mit einem blauen Auge davon. Wie die «Linth-Zeitung» schreibt, verzichtet die Staatsanwaltschaft auf eine Urteilsverschärfung.

Ein Sonntagmorgen, kaum Verkehr – und trotzdem brandgefährlich: Eine junge Frau donnert laut «Linth-Zeitung» mit 106 km/h durch Kempraten. Kurz darauf wird sie erneut geblitzt, diesmal mit moderater Überschreitung. Für das Gericht ist klar: Das ist kein Ausrutscher, sondern ein massiver Regelbruch. Ihr automobilistischer Leumund? «Relativ sehr schlecht».

Urteil mit Fragezeichen

Das Kreisgericht See-Gaster verurteilt die Lenkerin zu 18 Monaten Freiheitsstrafe – allerdings nur bedingt. Dazu kommen Busse und hohe Verfahrenskosten. Ins Gefängnis muss sie vorerst nicht. Obwohl der Staatsanwalt forderte, dass sie zumindest einen Teil absitzen soll, winkte das Gericht ab. Begründung: Trotz Vorstrafen gebe es keine «ungünstige Prognose».

Staatsanwalt lenkt ein

Zuerst wollte die Anklage noch nachlegen und zog vor die nächste Instanz. Doch inzwischen wurde die Berufung zurückgezogen. Die Begründung des Gerichts sei «plausibel», die Chancen auf ein härteres Urteil gering.

Heisst: Die Raserin kommt davon – zumindest vorerst. Vier Jahre Probezeit entscheiden nun, ob sie wirklich etwas gelernt hat.

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