- Kolumne von Dr. Philipp Gut
Die Kritik an der Individualbesteuerung (Volksabstimmung vom 8. März 2026) wird immer breiter. Neben der Mitte, der SVP, dem Schweizerischen Gewerbeverband, dem Bauernverband etc. weisen jetzt auch prominente Linke auf die negativen Folgen der Vorlage hin.
«10-mal mehr Steuern»
Der ehemalige Gewerkschaftsökonomen und Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung Serge Gaillard spricht von einem «sozialpolitischen Rückschritt» und von «krassen Ungerechtigkeiten». Familien müssten «bis zu 10-mal mehr Steuern bezahlen».
Ausgerechnet Alleinstehende kommen dran
Das Spektrum der Verlierer ist aber noch viel grösser.
Bestraft werden nicht nur Familien und Verheiratete, sondern auch unverheiratete Paare (Konkubinat) und Alleinerziehende. Ausgerechnet!
Plötzliche 2'000 Franken Bundessteuer
Die Individualbesteuerung bestraft sowohl Ehe- als auch Konkubinatspaare, bei denen ein Partner voll arbeitet und ein anderer nicht.
Ein solches Paar ohne Kind mit einem steuerbaren Gesamteinkommen von 90'000 Franken müsste 1'967 direkte Bundessteuer bezahlen. Bei einer 50-zu-50-Aufteilung der Arbeitspensen wären es nur 397 Franken. Der Unterschied beträgt also einen Faktor fünf!
Faktor 45!
Noch ein Beispiel: Mit der Individualbesteuerung zahlt ein Ehe- oder Konkubinatspaar mit einem Kind und einem steuerbaren Gesamteinkommen von 120'000 Franken bei einer 100-zu-null-Aufteilung 2'710 Franken direkte Bundessteuer. Das ist 45-mal so viel wie bei einer 50-zu-50-Konstellation (60 Franken).
Steuerhammer schlägt zu
Bei nicht verheirateten Paaren gilt generell: Sie werden ab 190'000 Franken Gesamteinkommen unabhängig von der Aufteilung betraft, weil die Progression der Tarife beschleunigt wird.
Auch hierzu ein Beispiel. Zwei verlobte Uni-Absolventen leben zusammen und bekommen ein Kind. Die Mutter möchte die ersten Jahre nach der Geburt dem Kleinen widmen und ihr Vollzeiteinkommen von 100'000 Franken auf 20 Prozent verringern. Dies ist möglich, weil der Vater nach einigen Beförderungen 170'000 Franken verdient, also das Gesamteinkommen des Konkubinatspaars weiterhin bei 190'000 Franken bleibt. Für die Kinderbetreuung geben sie 25'800 Franken aus.
66 Prozent mehr bezahlen
Heute beträgt ihre direkte Bundessteuer 4'534 Franken. Die Individualbesteuerung hingegen bestraft dieses Konkubinatspaar mit einer Erhöhung der direkten Bundessteuer um 66 Prozent und fast 3'000 Franken.
So nicht
Der Fall ist also klar: Diese Vorlage ist abzulehnen. Die Politiker müssen nochmals über die Bücher. Es gibt viele bessere Möglichkeiten, um die Heiratsstrafe – wo sie überhaupt noch besteht – zu beseitigen