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Kanton
03.02.2026

WILWEST: «Plan B gibt es nicht»

Erneut liegt das Schicksal des Entwicklungsstandorts WILWEST in den Händen der St.Galler Stimmbevölkerung.
Erneut liegt das Schicksal des Entwicklungsstandorts WILWEST in den Händen der St.Galler Stimmbevölkerung. Bild: z.V.g.
Am 8. März 2026 stimmt die St.Galler Stimmbevölkerung über den Grundstück-Verkauf WILWEST ab. Gegner argumentieren, der Verkaufspreis sei zu tief. Der Regierungsrat äussert sich.

WILWEST soll westlich von Wil ein grosses Wirtschaftsareal schaffen, getragen von den Kantonen St.Gallen und Thurgau sowie 22 Gemeinden. An der Medienkonferenz vom Montagmorgen betonte Regierungspräsident Beat Tinner: Ohne neue Entwicklungsflächen gerate die Ostschweiz im Arbeitsmarkt ins Hintertreffen. Auf dem Areal sei «eine grosse Wertschöpfung» möglich.

Bereits 2022 hatte die St.Galler Stimmbevölkerung einen Sonderkredit von 35 Millionen Franken für die Arealentwicklung überraschend abgelehnt. Nun steht ein neuer Urnengang bevor – mit geänderter Vorlage, aber ähnlicher Grundsatzfrage.

Zur Abstimmung steht diesmal kein Kredit, sondern der Verkauf von rund 125'000 Quadratmetern grossen Grundstücken an den Kanton Thurgau. Das Areal liegt überwiegend auf Thurgauer Boden, gehört jedoch ursprünglich zum Gutsbetrieb der Klinik Wil und befindet sich daher im Besitz des Kantons St.Gallen. Mit dem Verkauf der Parzellen würde die Federführung des Projekts an den Kanton Thurgau übergehen. 

Verkaufspreis entspricht dem Marktwert

Kritik entzündet sich jedoch an Nutzen und Kosten für den Kanton St.Gallen. Die Gegner argumentieren, der Verkaufspreis sei zu tief. Die Regierung hält dagegen. «Uns war von Anfang an klar, wir wollen die Grundstücke zum Marktpreis verkaufen», erklärt Regierungsrat und Vorsteher des Finanzdepartements, Marc Mächler.

Der Verkaufspreis für das unerschlossene Bauland liegt gemäss zwei externen Gutachten bei 20,3 Millionen Franken. Davon muss der Kanton jedoch eine Mehrwertabgabe von 2,3 Millionen Franken sowie 7,5 Millionen Franken für die Kompensation der Fruchtfolgeflächen bezahlen. Unter dem Strich bleiben dem Kanton netto 10,4 Millionen Franken. Zusätzlich profitiere der Kanton St.Gallen auch nach dem Verkauf  der Grundstücke vom Standort WILWEST, beispielsweise durch neue Arbeitsplätze, Zuzüge und zusätzliche Steuereinnahmen natürlicher Personen, so Mächler. Dass die Steuereinnahmen der juristischen Personen an den Kanton Thurgau gehen, sei einkalkuliert.

Über den Verkauf und die Kompensation der Fruchtfolgeflächen stimmt die Bevölkerung am 8. März 2026 ab. Bild: z.V.g.

«Plan B gibt es nicht»

Für die Projektträger steht viel auf dem Spiel. Regierungspräsident Beat Tinner machte an der Medienkonferenz deutlich, dass ein erneutes Nein an der Urne faktisch das Aus für WILWEST bedeuten würde. «Einen Plan B gibt es nicht», sagte er. Ohne Zustimmung fehle dem Projekt die politische Legitimation und die Grundlage für eine weitere Umsetzung.

Auch Thurgauer Regierungsrat Dominik Diezi warnte vor den Folgen einer Ablehnung. Ein Nein wäre aus seiner Sicht ein «verheerendes Signal» – nicht nur für die interkantonale Zusammenarbeit, sondern auch für die Standortattraktivität der gesamten Region. Es entstünde ein «Scherbenhaufen», da jahrelange Planungsarbeiten und getroffene Absprachen hinfällig würden. Zudem würde die Region laut Diezi im Wettbewerb um Unternehmen und Arbeitsplätze weiter an Boden verlieren.

Seit der Abstimmung im Jahr 2022 ist das Projekt hinsichtlich Nachhaltigkeit nochmals verbessert worden. Bild: z.V.g.

WILWEST bremst die Zersiedelung

Mit WILWEST bündeln 22 Gemeinden ihre Landesreserven an einem Ort. Damit werde die Zersiedelung in den Gemeinden gebremst, heisst es an der Medienkonferenz. Gleichzeitig kompensieren die Kantone Thurgau und St.Gallen die Landwirtschaftsfläche, welche für das Projekt benötigt wird, vollumfänglich.

Seit der gescheiterten Abstimmung im Jahr 2022 hat die Regierung an der Verbesserung des Projekts gearbeitet. «WILWEST ist heute deutlich nachhaltiger als 2022», betont Regierungsrätin Susanne Hartmann an der Medienkonferenz. So wurden die Flächenausnutzung verbessert, es gibt weniger Flächenversiegelungen, und der Autoverkehr sowie die Anzahl Parkplätze wurde verringert. 

Am 8. März 2026 stimmt die St.Galler Stimmbevölkerung über den Verkauf der Grundstücke des Kantons St.Gallen an den Kanton Thurgau sowie über die Kompensation von Fruchtfolgeflächen ab. Regierung und Kantonsrat sind mit grosser Mehrheit für den Verkauf. 

Katinka Graf, Wil24 / Redaktion Linth24
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