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Weesen
14.08.2026
14.08.2026 11:57 Uhr

Nachtragskredite genehmigt

Der Gemeinderat hat die bis Ende Juni 2026 angefallenen Mehrausgaben genehmigt und der Jahresrechnung 2026 belastet.
Der Gemeinderat hat die bis Ende Juni 2026 angefallenen Mehrausgaben genehmigt und der Jahresrechnung 2026 belastet. Bild: Markus Arnitz, Linth24
Der Gemeinderat Weesen hat die Nachtragskredite für das zweite Quartal 2026 genehmigt. Die Mehrausgaben belaufen sich auf insgesamt 116'279 Franken.

Die Finanzverwaltung informiert den Gemeinderat quartalsweise über Budgetüberschreitungen und notwendige Nachtragskredite.

Gemäss Gemeindegesetz dürfen Ausgaben grundsätzlich nur innerhalb der bewilligten Kredite erfolgen. Reicht ein bestehender Kredit nicht aus, muss für die zusätzliche Ausgabe ein Nachtragskredit eingeholt werden. Dabei wird unterschieden zwischen unvorhersehbaren neuen Ausgaben sowie dringlichen oder gebundenen Ausgaben.

Die Gemeindeordnung ermächtigt den Gemeinderat, unvorhersehbare neue Ausgaben bis zu einer bestimmten Höhe selbstständig zu bewilligen. Dringliche oder gebundene Ausgaben fallen ebenfalls in die abschliessende Zuständigkeit des Gemeinderates.

Mehrausgaben genehmigt

Da sowohl die einzelnen Kreditüberschreitungen als auch die gesamte Summe nach zwei Quartalen – 106'073 Fr. dringliche oder gebundene Ausgaben, 10'206 Fr. unvorhergesehene neue Ausgaben –  innerhalb der gesetzlichen Zuständigkeit des Gemeinderates liegen, war kein Finanzreferendum erforderlich.

Der Gemeinderat hat die bis Ende Juni 2026 angefallenen Mehrausgaben deshalb an seiner Sitzung vom 10. August 2026 abschliessend genehmigt und der Jahresrechnung 2026 belastet.

Gemeinde Weesen/Linth24
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