KIBAG kündigt Verträge – Bootsbesitzer kritisieren neue Regeln
Für einen Liegeplatz der Kategorie III steigt der jährliche Bruttomietzins gemäss den neuen Vertragsunterlagen auf 3917.76 Franken. Nach Angaben mehrerer Bootsbesitzer lag die Jahresmiete bisher bei rund 3200 Franken. Die Mehrbelastung beträgt damit rund 700 Franken. Zusätzlich werden neu einzelne Positionen separat ausgewiesen. Neben der Liegeplatzmiete fällt eine Abfallbeseitigungsgebühr von 200 Franken pro Jahr an.
KIBAG: Erste Erhöhung seit vielen Jahren
Auf Anfrage von Linth24 erklärt die KIBAG, die Mieterinnen und Mieter seien bereits mit einem Schreiben vom 30. Juni 2026 transparent über sämtliche Änderungen informiert worden. Darin seien sowohl die Gründe für die Preisanpassung als auch für die Einführung der Abfallbeseitigungsgebühr ausführlich erläutert worden. Die Erhöhung der Mietpreise sei zudem die erste seit vielen Jahren.
Kritik an der Abfallgebühr
Gerade die neue Abfallgebühr stösst bei mehreren Bootsbesitzern auf Unverständnis. Sie erklären, ihren Kehricht jeweils wieder nach Hause mitzunehmen oder über öffentliche Sammelstellen zu entsorgen. Einer der Betroffenen rechnet vor, die jährliche Gebühr entspreche dem Gegenwert von deutlich mehr als hundert 35-Liter-Gebührensäcken und stehe deshalb in keinem Verhältnis zum tatsächlich anfallenden Abfall.
Neue Vertragsklauseln sorgen für Diskussionen
Nicht nur die höheren Kosten beschäftigen die Mieter. Auch verschiedene neue Vertragsbestimmungen werden kritisch beurteilt. Für Diskussionen sorgt unter anderem eine Klausel, wonach künftig ausschliesslich die KIBAG oder von ihr beauftragte Unternehmen Arbeiten an den in der Marina stationierten Booten ausführen dürfen. Für viele Bootsbesitzer bedeutet dies das Ende kleinerer Unterhalts- und Reparaturarbeiten in Eigenregie.
KIBAG antwortete auf die Anfrage von Linth24, diese Regelungen dienten der Sicherheit, dem Umweltschutz und einem geordneten Betrieb der Marina. Die angepassten Vertragsbestimmungen sollten klare Rahmenbedingungen schaffen.Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Preisgestaltung. Im neuen Vertrag behält sich die Vermieterin vor, den Bruttomietzins sowie dessen einzelne Bestandteile den veränderten Verhältnissen anzupassen und das Ausmass der Anpassung festzulegen. Mehrere Bootsbesitzer empfinden diese Formulierung als sehr weitgehend.Ebenfalls neu ist die ausdrückliche Regelung, dass ein Bootswechsel künftig der schriftlichen Zustimmung der Vermieterin bedarf.
«Nimm oder lass es»
In Gesprächen unter den betroffenen Bootsbesitzern wird vor allem das Vorgehen kritisiert. Die bisherigen Verträge wurden gekündigt und gleichzeitig neue Verträge zur Unterzeichnung zugestellt. Ein Bootsbesitzer bringt die Situation auf den Punkt: «Der alte Vertrag wurde gekündigt, der neue beigelegt. Nimm oder lass es.»
Andere sprechen von einer Monopolsituation. Freie Liegeplätze am Zürichsee und Obersee seien seit Jahren Mangelware, weshalb ein Wechsel in einen anderen Hafen für viele kaum realistisch sei. KIBAG hält dem entgegen, sie habe mit mehreren Mieterinnen und Mietern bereits persönliche Gespräche geführt und offene Fragen klären können. Man begrüsse den direkten Dialog, da sich Missverständnisse so rasch ausräumen liessen. Nach heutigem Stand rechne das Unternehmen in naher Zukunft nicht mit weiteren Anpassungen der Mietpreise oder Vertragsbedingungen.