Wick-Fall: Bund zahlt Benkner Bauer 16'000 Franken
Der Fall um den ehemaligen Käser Karl Wick schlägt weiter Wellen. Seit der Urteilsverkündung vom 29. Mai 2026 berichten verschiedene Medien über den jahrelangen Kampf des Benkner Milchbauern Peter Blöchlinger – und über mögliche Ansprüche weiterer geschädigter Produzenten.
Wie die Linth Zeitung, der Schweizer Bauer, bluewin und andere berichten, erhält Blöchlinger nach einem langen Rechtsstreit ausstehende Verkäsungszulagen vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Der Entscheid könnte auch für weitere Milchproduzenten in der Ostschweiz von Bedeutung sein.
17 Jahre Kampf um verlorenes Geld
Die Geschichte begann 2004. Damals gründeten rund 200 Milchproduzenten die Produzenten-Milchverwerter-Organisation Ostschweiz (PMO) und engagierten Karl Wick als Käser. Zwischen 2009 und 2011 zahlte das BLW Verkäsungszulagen und Beiträge für silofreie Fütterung an den Milchverwerter aus. Diese Gelder hätten an die Bauern weitergeleitet werden müssen. Doch ein Teil der Zahlungen kam nie bei den Produzenten an. Auch Peter Blöchlinger aus Benken war betroffen. Er lieferte Milch, erhielt aber während Monaten weder den vollständigen Milchpreis noch die vorgesehenen Zulagen.
Rechtsauffassung falsch
Nach dem Konkurs der Wick Käseproduktions AG versuchte Blöchlinger vergeblich, sein Geld zurückzuerhalten. Das BLW hatte den Bauern zuvor mitgeteilt, sie hätten keinen direkten Anspruch gegenüber dem Bund und müssten sich an den Milchverwerter wenden.Später stellte das Bundesgericht fest, dass diese Rechtsauffassung falsch war. Trotzdem lehnte das BLW die Forderung zunächst mit dem Hinweis auf die Verjährung ab.
Urteil mit Signalwirkung
Das Bundesverwaltungsgericht gab Blöchlinger schliesslich Recht. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Der Benkner Milchbauer erhält rund 9030 Franken ausstehende Zulagen sowie fünf Prozent Verzugszins seit 2009. Insgesamt beläuft sich die Zahlung auf rund 16'600 Franken. Zusätzlich wurde ihm eine Parteientschädigung von 5000 Franken zugesprochen.
Vertrauensschutz
Das Gericht begründete den Entscheid mit dem Vertrauensschutz: Wer auf eine Auskunft einer Bundesbehörde vertraut, dürfe daraus keinen Nachteil erleiden. Das BLW könne sich deshalb nicht auf eine Verjährung berufen, die durch die eigene falsche Auskunft entstanden sei. Der Anwalt von Blöchlinger sieht im Urteil eine mögliche Signalwirkung. Er vertritt bereits weitere Milchproduzenten, die ebenfalls Gelder verloren haben. Betroffene müssen ihre Ansprüche allerdings selbst beim BLW anmelden.
Fragen zum System
Offen bleibt, wie viele Bauern insgesamt betroffen sind und ob das Bundesamt von sich aus auf weitere Geschädigte zugehen wird. Der Fall Wick zeigt damit nicht nur die Folgen eines Betrugsfalls, sondern auch die Risiken eines Systems, bei dem staatliche Gelder über private Verwerter verteilt werden. Seit Anfang 2025 gilt zudem eine neue Regelung im Landwirtschaftsgesetz: Bei künftigen Fällen trägt grundsätzlich nicht mehr der Bund das Risiko, wenn Zulagen nicht weitergeleitet werden.