Gommiswald
05.08.2026
Die Gebühren für Dienstleistungen des Einwohneramtes der politischen Gemeinde Gommiswald sind seit dem Jahr 2013 unverändert. Gebühren werden verursachergerecht erhoben und mit einer entsprechenden Dienstleistung verrechnet. Der Gemeinderat hat im Rahmen der Leistungs- und Aufgabenüberprüfung beschlossen, die Gebühren zu überprüfen und anzupassen.
Einige Dienstleistungen, wie z.B. eine Unterschriftsbeglaubigung, Archivnachforschungen oder Entscheidgebühren, werden angepasst. Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. Juli 2026.