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15.07.2026
15.07.2026 17:03 Uhr

Betretungsverbot von Fliessgewässern

Das Betretungsverbot (auch für Tiere wie z.B. Hunde) betrifft die Jona, den Lattenbach, den Aabach und den Flibach.
Das Betretungsverbot (auch für Tiere wie z.B. Hunde) betrifft die Jona, den Lattenbach, den Aabach und den Flibach. Bild: Kanton St.Gallen/pixabay.com/sharkolot/Collage + Montage: Linth24
Wegen Hitze und tiefem Wasserstand gilt im Kanton St.Gallen ein Betretungsverbot für Fliessgewässer – auch für Hunde. Im Linthgebiet sind ebenfalls Gewässer betroffen.

Das Amt für Natur, Jagd- und Fischerei hat ein Betretungsverbot von Fliessgewässern im Kanton St. Gallen mittels Allgemeinverfügung erlassen.

Begründet wird die Massnahmen mit der grossen Belastung der Fische und Wasserlebewesen aufgrund der sehr niedrigen Abflüsse und Wasserstände im Zusammenhang mit den hohen Wassertemperaturen.

Kein Badespass für Hunde

Das Betretungsverbot betrifft momentan auch die Jona und den Lattenbach in Rapperswil,  den Aabach in Schmerikon sowie den Flibach in Weesen. Personen wie auch Tieren, insbesondere Hunden und Pferden, ist es verboten, den Bach zu betreten und sich darin aufzuhalten.

Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei markiert die betroffenen Stellen gut sichtbar am Gewässer.

Wer trotzdem ins Gewässer steigt, kann nach Art. 292 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs mit Busse bestraft werden. Die Verzeigung wegen Verletzung weiterer Straftatbestände bleibt vorbehalten.

Die Original-Publikationen des Kantons finden Sie hier.

Gemeinde Schmerikon/Kanton St.Gallen/Linth24
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