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26.06.2026
01.07.2026 16:49 Uhr

Grosse Waldbrandgefahr im Kanton

Die Waldbrandgefahr nimmt weiter zu – auch im Kanton St.Gallen und in der Linthregion.
Die Waldbrandgefahr nimmt weiter zu – auch im Kanton St.Gallen und in der Linthregion. Bild: BAFU
Die Waldbrandgefahr steigt weiter: In Amden, Schänis, Weesen und Kaltbrunn gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldnähe, in Rapperswil-Jona sind Feuer generell verboten.

Die andauernde Hitze und die trockenen Bedingungen haben die Waldbrandgefahr in weiten Teilen des Kantons St.Gallen in den vergangenen Tagen weiter vergrössert. Vor diesem Hintergrund hat der Kanton die Gefahrenstufe in einem Grossteil des Kantons auf 4 («grosse Gefahr») erhöht.

Das heisst konkret: Brennende Streichhölzer, Funkenflug eines Feuers und Blitzeinschläge können sehr leicht ein Feuer entfachen. Die Ausbreitungsgeschwindigkeit im Wald ist sehr gross, eventuelle Löscharbeiten wären schwierig und aufwendig.

Höchste Vorsicht

Aus diesem Grund empfiehlt der Kanton, in diesen Gebieten keine Feuer im Freien zu machen – auch nicht auf öffentlichen Feuerplätzen. Auf privaten Feuerplätzen soll nur gefeuert werden, wenn es nicht windet. Ausserdem gilt es, das Feuer immer zu beobachten und einen allfälligen Funkenwurf sofort zu löschen.

Kommunales Feuerverbot

Gemeinden und Städte mit aktuellem Feuerverbot sind (Stand: 01.07.2026, 16:00 Uhr):

  • Amden, Weesen, Schänis, Rapperswil-Jona, Kaltbrunn.
  • Pfäfers, Bad Ragaz, Vilters-Wangs, Mels, Sargans, Flums, Walenstadt, Quarten.
  • Neckertal, Wildhaus-Alt St.Johann, Nesslau, Ebnat-Kappel, Wattwil, Lichtensteig, Bütschwil-Ganterschwil, Mosnang, Kirchberg, Lütisburg.
  • Oberuzwil, Oberbüren.

In den Gemeinden der Waldregion 1 (Forstreviere Wil, Kirchberg, Uzwil, Flawil, Oberbüren, Gossau, Tannenberg, St.Gallen und Rorschach – Sitter) bleibt die Gefahrenstufe vorerst bei 3 («erhebliche Gefahr»).

Legende: Orange: erhebliche Gefahr, Rot: grosse Gefahr. Bild: www.sg.ch/© MapTiler © OpenStreetMap contributors © swisstopo

Enger Austausch mit den Gemeinden

Der Kanton St.Gallen steht in engem Austausch mit den Gemeinden. Diese können – basierend auf den Gegebenheiten vor Ort und unabhängig von der Gefahrenstufe – ein lokales Feuerverbot erlassen.

Die Bevölkerung wird gebeten, sich über die aktuell geltenden Regelungen bei ihrer Gemeinde zu informieren.

Weitere aktuelle Informationen sind unter waldbrandgefahr.sg.ch abrufbar.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen/Linth24
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