Eintrittskriterien in Alterszentrum
An der Bürgerversammlung vom 2. April nahm ein Bürger in der allgemeinen Umfrage Bezug auf den Geschäftsbericht des Alterszentrums Sonnhalde. Darin wurde festgehalten, dass Neuaufnahmen künftig grundsätzlich ab BESA-Stufe 3 erfolgen sollen. Die BESA-Stufe dient der Einstufung der Pflegebedürftigkeit aufgrund des täglichen Pflegeaufwands. Mit dieser Anpassung sollte der hohen Nachfrage nach Pflegeplätzen in der Region Rechnung getragen und die Ausrichtung auf Personen mit erhöhtem Pflege- und Betreuungsbedarf gestärkt werden.
Aufnahme durch Kriterienkatalog geregelt
Die Heimkommission hat sich erneut umfassend mit diesem Thema auseinandergesetzt und kam zum Schluss, dass für einen Heimeintritt nicht allein die Pflegestufe ausschlaggebend ist. Vielmehr wird anhand eines Kriterienkatalogs beurteilt, welche Aufnahme im Hinblick auf die aktuelle Belegungssituation prioritär berücksichtigt werden kann. Die fachliche Einschätzung liegt dabei nicht bei der Kommission Alterszentrum Sonnhalde, sondern im operativen und fachlichen Verantwortungsbereich der Zentrumsleitung sowie der Leitung Pflege.
Verstärkt Vorrang für Kaltbrunner/innen
Die Basis bildet dabei das Heimreglement wie das Leitbild: «Im Alterszentrum Sonnhalde werden in erster Linie Einwohnende der Politischen Gemeinde Kaltbrunn aufgenommen. Sofern es die Platzverhältnisse erlauben, können auch Personen aus anderen Gemeinden berücksichtigt werden.» Dieser Grundsatz gilt weiterhin und wird jedoch verstärkt in die Aufnahmekriterien einbezogen.
Auskunft und Fragen: Mirjam Seliner, Zentrumsleiterin, Telefon 055 293 22 01 oder E-Mail mirjam.seliner@sonnhalde-kaltbrunn.ch