Der Verein CHWolf reagiert mit deutlicher Kritik auf den neuen Bericht des Bundesamts für Umwelt zur Regulierung des Wolfsbestands. Das BAFU kommt darin zum Schluss, dass die Massnahmen Wirkung zeigen, das schnelle Wachstum der Wolfspopulation gebremst worden sei und der Herdenschutz ein zentraler Bestandteil des Wolfsmanagements bleibe.
77 Wölfe getötet
In der Regulierungsperiode vom 1. September 2025 bis 31. Januar 2026 wurden laut BAFU 77 Wölfe getötet. Seit Beginn der präventiven Regulierung Ende 2023 wurden gemäss Medienberichten insgesamt über 220 Wölfe erlegt.
CHWolf hält Einschätzung für irreführend.
Die hochkomplexe Biologie und Lebensweise des Wolfs werde im Bericht auf reine Zahlen reduziert. Die Folgen der politisch und agrarwirtschaftlich motivierten Bejagung für den Wolfsbestand, die Rudelstrukturen und die Alpwirtschaft würden nicht ausreichend thematisiert, schreibt der Verein in seiner Stellungnahme.
Gegen präventive Abschüsse
Besonders scharf kritisiert CHWolf die präventiven Abschüsse. Der Wolf sei eine geschützte Tierart und dürfe nicht grundlos geschossen werden. Laut Jagdgesetz könnten Rudel zwar präventiv reguliert werden, um Schäden zu verhindern, sofern dies mit zumutbaren Schutzmassnahmen nicht erreicht werden könne. Genau dieser Grundsatz werde aus Sicht von CHWolf jedoch ausgehöhlt.
Fragwürdige «Basisregulation»
Als Beispiel nennt der Verein Graubünden, wo bei Rudeln im Rahmen der sogenannten «Basisregulation» zwei Drittel der Welpen geschossen würden, auch wenn diese Rudel bisher unauffällig geblieben seien. Bei solchen Rudeln könnten künftige Schäden durch wirksame Herdenschutzmassnahmen verhindert werden, argumentiert CHWolf. Die entsprechenden Abschüsse seien deshalb nicht gerechtfertigt.
Herdenschutzkonzepte kritisiert
Diese erlaubten laut Verein, dass Tiere bis zu 40 Prozent der Alpzeit auf als «nicht zumutbar schützbar» eingestuften Weiden gesömmert würden. Trotzdem würden die Tiere auf dem Papier als geschützt gelten.
CHWolf spricht in diesem Zusammenhang von einem «Papierschutz», der Jagdgesetz und Jagdverordnung ausheble.