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Weesen
21.05.2026

Nachtragskredite genehmigt

 Der Gemeinderat hat die bis Ende März 2026 angefallenen Mehrausgaben an seiner Sitzung vom 12. Mai 2026 genehmigt.
Der Gemeinderat hat die bis Ende März 2026 angefallenen Mehrausgaben an seiner Sitzung vom 12. Mai 2026 genehmigt. Bild: www.weesen.ch/Collage: Linth24
Der Gemeinderat Weesen hat die Nachtragskredite fürs 1. Quartal 2026 genehmigt. Die bewilligten Mehrausgaben betreffen unvorhersehbare sowie dringliche oder gebundene Ausgaben.

Die Finanzverwaltung informiert den Gemeinderat quartalsweise über Budgetüberschreitungen und notwendige Nachtragskredite.

Nachtragskredit für zusätzliche Ausgaben

Gemäss Gemeindegesetz dürfen Ausgaben grundsätzlich nur innerhalb der bewilligten Kredite erfolgen. Reicht ein bestehender Kredit nicht aus, muss für die zusätzliche Ausgabe ein Nachtragskredit eingeholt werden. Dabei wird unterschieden zwischen unvorhersehbaren neuen Ausgaben sowie dringlichen oder gebundenen Ausgaben.

Die Gemeindeordnung ermächtigt den Gemeinderat, unvorhersehbare neue Ausgaben bis zu einer bestimmten Höhe selbstständig zu bewilligen. Dringliche oder gebundene Ausgaben fallen ebenfalls in die abschliessende Zuständigkeit des Gemeinderates.

Kein Finanzreferendum nötig

Da sowohl die einzelnen Kreditüberschreitungen als auch die gesamte Summe (rund 28'000 Fr.)  innerhalb der gesetzlichen Zuständigkeit des Gemeinderates liegen, war kein Finanzreferendum erforderlich.

Der Gemeinderat hat die bis Ende März 2026 angefallenen Mehrausgaben deshalb an seiner Sitzung vom 12. Mai 2026 abschliessend genehmigt und der Jahresrechnung 2026 belastet.

Gemeinde Weesen/Linth24
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