Eine nationale Studie, durchgeführt von der Hochschule für Sozialarbeit und Gesundheit Lausanne und der ZHAW, zeigt Handlungsbedarf bei den Bewertungsinstrumenten für Fahrkompetenzabklärungen von Personen über 75 Jahren auf.
Die Forschungsarbeit, die im Auftrag des Bundesamts für Strassen durchgeführt wurde, zeigt: Das Gesundheitswesen kann die Fahrkompetenz von Menschen über 75 Jahren oder mit kognitiven Beeinträchtigungen derzeit nur eingeschränkt beurteilen. Viele der heute eingesetzten neuropsychologischen Tests sagen die tatsächliche Fahreignung im Strassenverkehr nur ungenau voraus.
Ungleichbehandlung in den Kantonen
Heute beurteilen vor allem Ärzte und Verkehrspsycholog die Fahreignung. Andere Fachpersonen wie Neuropsychologen, Fahrlehrer oder Ergotherapeuten werden in der Schweiz – anders als in einigen anderen Ländern – kaum einbezogen. Zudem unterscheiden sich die Verfahren je nach Kanton, was zu Ungleichbehandlungen führen könne.
Das Autorenteam der Studie hat deshalb verschiedene Möglichkeiten geprüft, um die Fahreignungsprüfung zu verbessern und schweizweit einheitlicher zu gestalten.
Empfehlung: Fachlich begleiteter Test und Bewertungssystem
Zu den Massnahmen gehören ein standardisierter, fachlich begleiteter Test zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit sowie ein vierstufiges Bewertungssystem – von sofortigem Ausweisentzug bis zur uneingeschränkten Fahrkompetenz. Zudem empfehlen die Autoren eine obligatorische Ausbildung für Ärzte zur Beurteilung der Fahreignung von Personen über 75 Jahren, die auch weiteren Fachpersonen offenstehen soll.
Ergänzend wird der Ausbau von Unterstützungsangeboten für Personen vorgeschlagen, die ihren Fahrausweis abgeben mussten oder nach einer Fahrpause wieder fahren möchten.