Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat die Vorlage unter dem Vorsitz von Rolf Huber, Oberriet, beraten. Sie unterstützt die Totalrevision grundsätzlich und beantragt Eintreten auf die Vorlage. Gleichzeitig bringt sie wesentliche Änderungsanträge ein.
Ablehnung Bewilligungspflicht Sportschiessanlagen
Die Kommission spricht sich gegen die Einführung einer gesetzlichen Bewilligungspflicht für Sportschiessanlagen aus. Aus ihrer Sicht besteht dafür kein hinreichendes öffentliches Interesse.
Die bisherige Prüfung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sei ausreichend. Zudem würde eine zusätzliche Bewilligungspflicht einen nicht gerechtfertigten Verwaltungsaufwand verursachen.
Abschaffung Sektionschef
Die Kommission unterstützt die geplante Abschaffung der Funktion der Sektionschefin beziehungsweise des Sektionschefs. Diese Aufgabe habe durch die Digitalisierung und Zentralisierung der Verwaltungsprozesse stark an Bedeutung verloren.
Künftig sollen die verbleibenden Zuständigkeiten durch das Kreiskommando wahrgenommen werden. Dadurch würden Abläufe effizienter organisiert und Zuständigkeiten klar gebündelt.
Bewährte Praxis gesetzlich verankert
Weiter unterstützt die Kommission die gesetzliche Verankerung der bisherigen Praxis, wonach die Regierung die Kreiskommandantin oder den Kreiskommandanten ernennt und die kantonalen Schiesskreise bezeichnet.
Aus dem geltenden Gesetz wird übernommen, dass die Regierung den Vollzug der Bundeserlasse über das Militärwesen sicherstellt und ein Departement mit der Leitung der Militärverwaltung betraut.
Beratung im Kantonsrat
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Sommersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Herbstsession 2026 in zweiter Lesung.
Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.26.01 abrufbar.