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Gast-Kommentar
Kolumne
19.04.2026
18.04.2026 21:40 Uhr

Dr. Gut: «Ricklis Trickli»

In den publizierten Unterlagen der Gesundheitsdirektion von Natalie Rickli (SVP) fehlt die Strafbestimmung beim Impfobligatorium. Dr. Gut: «Absicht oder Zufall? Böser Wille oder Unfähigkeit?»
In den publizierten Unterlagen der Gesundheitsdirektion von Natalie Rickli (SVP) fehlt die Strafbestimmung beim Impfobligatorium. Dr. Gut: «Absicht oder Zufall? Böser Wille oder Unfähigkeit?» Bild: zVg/Pascal Turin/Collage: Linth24
Wollte die Zürcher Regierungsrätin die politisch höchst umstrittene Strafbestimmung von 50'000 Franken beim Impfobligatorium an der Öffentlichkeit vorbei schleusen?
  • Kolumne von Dr. Philipp Gut

Bei der Vernehmlassung zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes sind dem Regierungsrat des Kantons Zürich gravierende Fehler unterlaufen. 
Ausgerechnet einer der politisch umstrittensten Punkte – die Strafbestimmung beim Impfobligatorium bis zu 50'000 Franken – fehlt in den offiziellen Unterlagen an Parteien, Verbände und interessierte Kreise.

Böser Wille oder Unfähigkeit?

Und dies gleich doppelt: In den publizierten Unterlagen der Gesundheitsdirektion von Natalie Rickli (SVP) sucht man diese bereits in Kraft gesetzte absurde und absurd hohe Strafbestimmung sowohl in der Rubrik «Geltendes Recht» als auch im Vorentwurf des neuen Gesetzes vergeblich. Absicht oder Zufall? Böser Wille oder Unfähigkeit?

Gesundheitsdirektion bestätigt Fehler

Sicher ist: Das Generalsekretariat der Gesundheitsdirektion bestätigt den Sachverhalt. 
Es handle sich «tatsächlich um einen Fehler.» Die entsprechende Strafbestimmung sei «fälschlicherweise weder in der Spalte des bisherigen Rechts noch in der Spalte des Vorentwurfs aufgeführt» worden.

Vernehmlassung verkommt zur Alibiübung

Dieser «Fehler» ist keine Kleinigkeit. Für eine funktionierende Vernehmlassung ist es zentral, dass vollständige und korrekte Unterlagen vorliegen. Nur so ist eine fundierte Meinungsbildung möglich.
Fehlt jedoch ausgerechnet ein so zentraler und politisch sensibler Bestandteil wie die Strafbestimmung beim Impfobligatorium, werden die eingereichten Stellungnahmen zwangsläufig auf einer unvollständigen Grundlage erstellt.
Dies beeinflusst die Meinungsbildung in Kommissionen, im Kantonsrat und in der Öffentlichkeit. Unter diesen Umständen droht das Vernehmlassungsverfahren zur Alibiübung zu verkommen.

Muss die Vernehmlassung wiederholt werden?

Das Aktionsbündnis freie Schweiz, das Ricklis Trickli auf die Schliche gekommen ist, hat deshalb den Kantonsratspräsidenten Beat Habegger (FDP), die Ratsbüros und Kantonsratsmitglieder über die unvollständigen Unterlagen und die verfälschte Meinungsbildung informiert. 
Es fordert eine Sistierung der Auswertung der Vernehmlassungsantworten, eine Abklärung der Verantwortlichkeiten und eine Wiederholung der Vernehmlassung auf vollständiger und korrekter Grundlage.

Bürger können sich wehren

Bürger, die dies unterstützen und kein Impfobligatorium mit Strafbestimmung wollen, können ausserdem eine Petition unterzeichnen.

Volksaufstand in St. Gallen

Die Vorgänge im Kanton Zürich stehen nicht isoliert da. Im Kanton St. Gallen hat eine weniger weit gehende Strafbestimmung als im Kanton Zürich zu einem regelrechten Volksaufstand und zu über 2'500 Protestschreiben an den Regierungsrat geführt. 
Eine Umfrage von Linth24 zeigte: Eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung lehnt eine Impfplicht ab.

Politikum auf nationaler Ebene

Auch auf Bundesebene ist das Impfobligatorium Gegenstand politischer Diskussionen im Rahmen der Revision des Epidemiengesetzes (EpG). 
SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann hat in der Frühlingssession der eidgenössischen Räte eine Motion zur Streichung des entsprechenden Artikels 22 EpG eingereicht.

Dr. Philipp Gut schreibt auf dem Online-Verbund von Portal24 regelmässig eine Kolumne. Philipp Gut ist Buchautor und einer der profiliertesten Journalisten der Schweiz. Mit seiner Kommunikationsagentur Gut Communications GmbH berät er Parteien, Verbände, Unternehmen und Private.

www.gut-communications.ch

Dr. Philipp Gut, Kolumnist Linth24
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