Eine Frau aus Schmerikon hat sich des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht, nachdem sie trotz eines bestehenden Hausverbots eine Manor-Filiale betreten hatte. Dies geht aus einem rechtskräftigen Strafbefehl des Untersuchungsamts Uznach hervor.
Unbefristetes Hausverbot
Demnach sprach die Manor AG am 11. April 2024 gegen die heute 52-jährige ein unbefristetes Hausverbot aus. Dieses galt für sämtliche Geschäftsstellen der Manor AG in der ganzen Schweiz. Laut Strafbefehl wusste die Beschuldigte von diesem Verbot. Trotzdem begab sich die Frau am 1. Juli 2025 um 17.30 Uhr in die Manor-Filiale an der Neuen Jonastrasse in Rapperswil-Jona.
Verurteilung wegen Hausfriedensbruch
Das Untersuchungsamt Uznach verurteilte die Frau wegen Hausfriedensbruchs. Sie muss eine unbedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Franken bezahlen. Das entspricht 600 Franken.
Rechnungsbetrag von 1250 Franken
Zusätzlich wurden ihr die Verfahrenskosten auferlegt. Diese belaufen sich auf 350 Franken Gebühren der Staatsanwaltschaft sowie 300 Franken Polizeikosten. Insgesamt ergibt sich damit ein Rechnungsbetrag von 1250 Franken.
Zivilforderung auf Zivilweg verwiesen
Die Manor AG hatte zudem eine Zivilforderung von 200 Franken geltend gemacht. Diese wurde jedoch auf den Zivilweg verwiesen. Der Strafbefehl wurde am 5. März 2026 ausgestellt und ist inzwischen rechtskräftig.