Hanspeter Raetzo schreibt:
«Die Geschäftsprüfungskommission der Stadt (GPK) hat von der damaligen Stöckling-Regierung alles gutgeheissen. In ihren Jahresberichten schrieb sie stets, die Amtsführung des Stadtrates habe den gesetzlichen Vorschriften entsprochen. Das sogar noch, als das Verwaltungsgericht im Juli 2024 seinen für Stöcklings Stadtrat und die GPK katastrophalen Entscheid im China-Deal gefällt hatte.
Der Einzige, der bisher mit seiner Abwahl die Konsequenzen dieses Falles tragen musste, war Stöckling. Sonst geschah nichts – ausser dass die Stadt jetzt noch 200'000 Franken Schadenersatz und 150'000 Franken Anwaltskosten bezahlen muss!
GPK nicht erfüllt
Es steht fest, dass die GPK ihre Aufgabe gemäss Gemeindegesetz nicht erfüllt hat. Sie bestünde darin, sich «mit den Beratungen und mit den Beschlüssen des Rates zu befassen» und «die Bürgerversammlung über das Ergebnis ihrer Prüfung» zu informieren.
Hätte die GPK das getan, wäre der China-Deal viel früher aufgeflogen. Und selbst, als das Gericht das Vorgehen im China-Deal als «nicht haltbar» und «willkürlich» einstufte, bestand die GPK noch darauf, es sei alles korrekt abgelaufen. Eigentlich ein unglaublicher Vorgang.
Alles gefressen
Die GPK hat im ganzen Fall, statt die Amtsführung des Stadtrats zu beurteilen, alles gefressen was ihr hingeworfen wurde. Bekannt ist zum Beispiel, dass Ex-Stadtpräsident Stöckling seinen Stadträten in einem anderen Fall einen Antrag unterbreitet hatte, der eine falsche Begründung enthielt. Und um die Bürgerversammlungsprotokolle nicht mehr veröffentlichen zu müssen, erfand er eine Weisung des Amtes für Gemeinden. Die GPK schritt auch hier nicht ein. Später musste Stöckling nach einer Intervention des Stadtforums diesen Entscheid wieder korrigieren.
Selbst bei der Götti-Hecke
Als bekannt wurde, dass bei einem Heckenersatz beim Götti von Stadtpräsident Stöckling die Kosten von der Stadt übernommen worden waren, wurde von der GPK nur eine Untersuchung eingeleitet, weil Stöckling sie, weil es nicht mehr anders ging, wünschte. Danach wurde die Öffentlichkeit informiert. Doch dem Stadtpräsidenten wurde von der GPK auch hier kein Fehlverhalten nachgewiesen, obwohl sein Götti das Geld der Stadt zurückzahlen musste.
Der stets gleiche Satz
Beim China-Deal, beim Mobbing und der Drangsalierung von Feuerwehrpersonen oder bei der verhinderten Klimaschutz-Abstimmung, nie gab es Stellungnahmen der GPK. In allen Fällen folgte in deren Jahresberichten der derselbe Satz: Stöcklings Stadtrat habe alle Vorschriften eingehalten. Dabei wäre es vielfach zwingend gewesen, die Amtsführung zu hinterfragen. Vielleicht hat die GPK das manchmal sogar gemacht – wie im Falle China-Deal. Aber trotzdem immer alles abgesegnet – und geschwiegen, weil der Stadtpräsident, wäre es öffentlich geworden, nicht reingewaschen werden konnte. Stöcklings Stadtrat wurde von der GPK partout gedeckt.
Man kann zusammenfassen: Wenn die GPK unsaubere Fälle nicht geprüft hat, ist sie nutzlos. Und wenn sie geprüft aber geschwiegen hat (wie beim China-Deal) und der Öffentlichkeit keinen reinen Wein einschenkte, war und bleibt das ein Skandal.
Manipulierte Bewertung
Zur St. Galler Regierung: Sie hat meine Einsprachen zum China-Deal abgewiesen und stützte sich bei der Grundstückes-Bewertung auf eine eindeutige Manipulation, die vom heutigen Stadtschreiber verfasst wurde. Er erklärte, wie man den Verkaufspreis von 2.4 Millionen Franken auf 1.4 Millionen runterrechnen kann. Regierungsrätin Laura Bucher hielt dies aber nicht davon ab, die später vom Verwaltungsgericht versenkte Liegenschaftsbewertung abzusegnen.
Anschlag auf die Demokratie
Mit diesem Verhalten wurde ein Anschlag auf die Demokratie ausgeübt, nämlich die Verhinderung eines fakultativen Referendums.
Doch damit nicht genug. Gleichzeitig wurde durch alle Instanzen ein Angriff auf den Rechtsstaat lanciert. Die Regierungsrätin drohte sogar, sie würde an ihren (demokratie- und rechtsstaatsfeindlichen) Beschlüssen selbst dann festhalten, wenn das Verwaltungsgericht den China-Deal anders als sie beurteile. Und Ex-Stadtpräsident Stöckling hielt ebenfalls nichts vom Verwaltungsgericht und erklärte dessen Entscheid im Voraus zum «Nichts».
Rechte verweigern
Die Regierungsrätin hatte zudem versucht, den Rechtsweg zum Verwaltungsgericht zu verbauen und mir als legitimen Beschwerdeführer meine Rechte zu verweigern. Das Verwaltungsgericht fiel nicht darauf herein und schützte die Demokratie, den Rechtsstaat und die Rechte der Bürger.
Schonungslose Aufarbeitung
Zwingend wäre jetzt, nachdem der Fall finanziell bereinigt werden musste, eine schonungslose Aufarbeitung der Geschehnisse und Rücktritte nötig. Beim Stadtpräsident ist es mit seiner Abwahl geschehen. Bei der GPK ist (noch) nichts passiert. Doch es müsste etwas geschehen, denn Anschläge auf die Demokratie und Angriffe auf die Justiz müssen Folgen haben, denn es sind Anschläge auf die Werte der Schweiz selbst.»