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Gommiswald
02.04.2026
02.04.2026 10:48 Uhr

Neue Grüngutgebühr: Referendum

Die Einführung der neuen Grüngutgebühr wird laut Gemeindekanzlei Gommiswald voraussichtlich auf den 1. Juli 2026 vorgesehen. (Themenbild)
Die Einführung der neuen Grüngutgebühr wird laut Gemeindekanzlei Gommiswald voraussichtlich auf den 1. Juli 2026 vorgesehen. (Themenbild) Bild: Pexels: Igor Kocka
Der Gemeinderat Gommiswald unterstellt den I. Nachtrag zum Abfallreglement mit der neuen verursachergerechten Grüngutgebühr ab 30. März bis 8. Mai 2026 dem fakultativen Referendum.

Der Gemeinderat Gommiswald hat den I. Nachtrag zum Abfallreglement am 27. Februar 2026 erlassen. Der Nachtrag wird nun vom 30. März bis 8. Mai 2026 dem fakultativen Referendum unterstellt.

Mit dem I. Nachtrag werden verschiedene Anpassungen im Bereich der Abfallbewirtschaftung vorgenommen. Das zentrale Anliegen bildet die Einführung einer verursachergerechten Grüngutgebühr. Daneben werden einzelne Bestimmungen des Abfallreglements aufgrund der bisherigen Vollzugserfahrungen präzisiert sowie neu eine Abfallverordnung eingeführt.

Verursachergerechte Grüngutgebühr zentral

Die Kosten für die Sammlung und Entsorgung des Grünguts sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Die bisherigen Einnahmen aus der Grundgebühr reichten nicht mehr aus, um diese Aufwendungen langfristig zu decken.

Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Grüngutentsorgung künftig verursachergerecht zu finanzieren. Neu sollen die Kosten für die Grüngutentsorgung zu rund 70 Prozent über eine Grüngutgebühr und zu rund 30 Prozent über die allgemeine Grundgebühr gedeckt werden. Im Gegenzug wird die Grundgebühr leicht reduziert.

Mit dieser Anpassung sollen die Kosten verursachergerechter verteilt und die Finanzierung der Spezialfinanzierung Abfall langfristig sichergestellt werden.

Rückmeldungen aus Mitwirkung berücksichtigt

Bereits im Jahr 2025 wurde die Bevölkerung im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens über die geplante Einführung einer verursachergerechten Grüngutgebühr informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, beantwortet und in die weitere Bearbeitung einbezogen.

Im Zusammenhang mit diesen Rückmeldungen wurden die vorgesehenen Tarife nochmals überprüft und neu kalkuliert. Dabei zeigte sich, dass gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Tarif Anpassungen nach unten möglich sind. Der nun erlassene Gebührentarif fällt deshalb tiefer aus als im ersten Vorschlag.

Damit trägt der Gemeinderat den Rückmeldungen aus der Bevölkerung sowie den zwischenzeitlich vorgenommenen weiteren Abklärungen Rechnung.

Gebühren für die Grüngutentsorgung

Die Gebühren für die Grüngutentsorgung sollen künftig mittels Marken für Einmalleerungen sowie Jahresvignetten für die entsprechenden Behälter erhoben werden.

Vorgesehen sind folgende Tarife:

Grundgebühr

  • Pro Wohnung bzw. Gewerbebetrieb Fr. 70.00 bisher 80.00
  • Pro Wohnwagen Fr. 35.00 bisher 40.00

Verursachergerechte Grüngutgebühr

Grösse Behälter Einmalleerung Jahres-Vignette
60 Liter Fr. 2.50 Fr. 45.00
140 Liter Fr. 5.00 Fr. 90.00
240 Liter Fr. 10.00 Fr. 180.00
770 Liter Fr. 30.00 Fr. 540.00
Bündel max. 25 kg und 150 cm Länge Fr. 5.00

Für die Berechnung der Jahresgebühr wurden durchschnittlich rund 20 Leerungen pro Jahr berücksichtigt.

Weitere Anpassungen im Abfallreglement

Neben der Einführung der Grüngutgebühr enthält der Nachtrag weitere Anpassungen im Abfallreglement. Diese erfolgen insbesondere aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Vollzug der Abfallbewirtschaftung.

Zudem wird neu eine Abfallverordnung eingeführt. Mit dieser werden verschiedene organisatorische und betriebliche Fragen auf Verordnungsebene geregelt. Dadurch können einzelne Bestimmungen bei Bedarf einfacher angepasst werden.

Gleichzeitig werden Zuständigkeiten und Abläufe klarer festgelegt.

Weiteres Vorgehen – Einführung auf 1. Juli 2026

Unter Vorbehalt des unbenützten Ablaufs der Referendumsfrist wird der Gemeinderat anschliessend über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung entscheiden.

Parallel dazu laufen bereits die organisatorischen Vorbereitungen für die Einführung der verursachergerechten Grüngutgebühr.

Dazu gehören unter anderem Gespräche mit Verkaufsstellen für die Gebührenmarken und Jahresvignetten.

Die Einführung der neuen Grüngutgebühr wird voraussichtlich auf den 1. Juli 2026 vorgesehen. Damit bleibt genügend Zeit, die Bevölkerung über die notwendigen Massnahmen umfassend zu informieren.

Gemeindekanzlei Gommiswald/«über üs» / Redaktion Linth24
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