Quaggamuschel: Linthwerk trifft Massnahmen
Die Quaggamuschel verbreitet sich in der Schweiz immer weiter und hat unter anderem den Zürichsee befallen.
Die invasive Muschelart verändert die Ökologie eines Sees innert weniger Jahre stark und verursacht grosse Probleme bei Infrastrukturanlagen, insbesondere bei der Trinkwasserversorgung. Sie kann neue Gewässer befallen, indem ihre Larven als «blinde Passagiere» am Rumpf oder im Kühlwasser von Booten mitreisen.
Linthwerk trifft Massnahmen
Das Linthwerk wirkt bei verschiedenen Massnahmen mit, um die Ausbreitung der Quaggamuschel sowie weiterer invasiven Wasserorganismen in den Walensee zu unterbinden.
Bereits seit Anfang 2025 werden keine Bewilligungen für Motorschifffahrten zwischen Obersee und Walensee mehr ausgestellt. Die Bevölkerung hat die Regelung gut akzeptiert, es gibt nur wenige Anfragen.
Die Linthkommission hat nun beschlossen, die Regelung zu verlängern und bis auf weiteres keine Bewilligungen für Motorschifffahrten auf dem Linthkanal zu erteilen.
Schiffsmelde- und Schiffsreinigungspflicht
In den letzten zwei Jahren haben zudem zahlreiche Schweizer Kantone eine Schiffsmelde- und Schiffsreinigungspflicht (SMRP) eingeführt. Wenn ein immatrikuliertes Schiff oder Boot das Gewässer wechseln will, muss es fachmännisch gereinigt und der Wechsel gemeldet werden. Diese Regelung gilt auch in den Konkordatskantonen des Linthwerks Glarus, St. Gallen, Schwyz und Zürich.
Im Januar 2026 haben die zuständigen Fachstellen dieser Kantone festgelegt, zu welchem Gewässersystem der Linthkanal künftig zählt. Die Grenze wird in Ziegelbrücke auf Höhe der Ziegelbrückstrasse-Brücke gezogen. Flussabwärts gehört der Linthkanal zum Gewässersystem des Zürichsees, flussaufwärts zum Walensee.
Auf diese Weise wird verhindert, dass Schiffe und Boote ungereinigt zwischen den beiden Seen verkehren und damit die Quaggamuschel oder andere invasive Arten verschleppen. Gleichzeitig wird der kommerzielle Gummiboot-Betrieb von linthboot.ch weiterhin ermöglicht. Dessen Boote starten in Ziegelbrücke unterhalb der neuen Gewässergrenze und fahren bis in den Obersee.
Eigenverantwortung bei privaten Gummibooten und SUP
Private Gummiboote und Stand-up-Paddleboards (SUP) ohne amtliche Kennzeichen sind von der Schiffsmelde- und Schiffsreinigungspflicht sowie von der neuen Gewässergrenze nicht betroffen. Sie dürfen weiterhin auf dem ganzen Linthkanal verkehren.
Da sie nur flussabwärts benutzt werden können und grundsätzlich trocken eingewassert werden, ist das Risiko gering, dass damit Quaggamuscheln in den Walensee verschleppt werden.
Auch diese Transportmittel müssen jedoch gemäss Vorgaben der Kantone gereinigt werden (siehe Infobox). Hier appelliert die Linthkommission an die Eigenverantwortung der Freizeitnutzerinnen und -nutzer.
Richtige Reinigung der Gummiboote
Um die Ausbreitung der Quaggamuschel zu verhindern und das Ökosystem der Gewässer zu schützen, ist das Linthwerk auf die Unterstützung aller Böötler und Stand-up-Paddler angewiesen.
Dabei ist zu beachten:
1. Gerät nach der Fahrt abspülen – idealerweise mit Hochdruckreiniger und heissem Wasser.
2. Gerät komplett trocknen lassen, bevor es wieder eingewassert wird.
3. Zwischen zwei Gewässern nur eine Tour pro Tag unternehmen.
Über das Linthwerk
Das Linthwerk ist ein im 19. Jahrhundert geschaffenes Hochwasserschutzbauwerk der Linth zwischen Mollis/Näfels und Walensee (Escherkanal) sowie Walensee und Zürichsee (Linthkanal). Zum Linthwerk gehören die Linth, alle Dämme, die angrenzenden Seitengewässer (Hintergräben), das Gebiet Gäsi am Walensee sowie diverse Wälder und Wiesen.
Die Linthkommission führt das Linthwerk im Rahmen eines interkantonalen Konkordats, das durch die Parlamente bzw. das Volk der Kantone Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich gutgeheissen wurde. Die Kommission besteht aus Präsident Thomas Tschudi (GL, Regierungsrat), Vizepräsident Ralph Brändle (SG, Leiter Amt für Wasser und Energie), Christian Bommer (SZ, Leiter Amt für Gewässer), Christoph Zemp (ZH, Vorsteher Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL) und Heidi Romer (SG, Gemeindepräsidentin Benken). Der Bund ist mit Katharina Edmaier (Bundesamt für Umwelt BAFU) beratend vertreten.
Die operative Leitung des Linthwerks liegt in den Händen des Linthingenieurs. Der Linthingenieur (bzw. sein Stellvertreter) sorgt für die Überwachung, den Unterhalt und damit die Sicherheit der Anlagen.