- Kolumne von Dr. Philipp Gut
Es hatte in den vergangen Monaten heftige Proteste ausgelöst, vor allem auch im Kanton St. Gallen: das Impfobligatorium, das die Kantone auf der Grundlage des nationalen Epidemiengesetzes verhängen können – und teils mit massiven Strafandrohungen versehen haben.
Nun fordert Nationalrat Rémy Wyssmann (SVP) in einer Motion die Streichung des entsprechenden Artikels 22 im Epidemiengesetz (EpG).
Bussen bis zu 100'000 Franken
In ihrer Begründung nimmt die Motion Bezug auf die teils horrenden Strafen. «So hat etwa der Kanton Zürich eine explizite Strafandrohung von bis zu CHF 50'000 im Gesetz verankert. In St. Gallen will der Regierungsrat ebenfalls eine explizite Strafbestimmung mit Bussen bis zu CHF 20'000.»
Neben diesen «höchst fragwürdigen Strafbestimmungen» würden weitere Punkte ins Auge stechen: «So sehen Tessin und Waadt vor, dass eine obligatorische Impfung für die gesamte Bevölkerung oder für das gesamte Kantonsgebiet angeordnet werden kann. Der Kanton Zug ermöglicht aus wichtigen Gründen zusätzlich eine Einweisung in eine geeignete Anstalt. Der Kanton Wallis sieht eine Busse bis CHF 100'000 oder Haft bis zu 3 Monaten vor.»
Die Grundsätze der Verhältnismässigkeit würden so aus allen Angeln gehoben, heisst es in der Motion weiter.
«Verfassungswidrig»
Die Strafbestimmungen und Bussen seien aber auch problematisch, weil sie über den Rahmen hinaus gingen, den die Bundesgesetzgebung in Art. 22 EpG formuliert. «Sie verstossen gegen das Legalitätsprinzip. Solche Strafbestimmungen sind also bundesrechtswidrig und verfassungswidrig.»
Bestätigt sich dies, so würde die Diskussion auch in St. Gallen und Zürich neu entfacht. Im bevölkerungsreichsten Schweizer Kanton läuft eine Totalrevision des Gesundheitsgesetzes. Dabei liesse sich das Impfobligatorium mit Bussen bis zu 50'000 Franken beseitigen.
Bundesrat muss Stellung beziehen
Der St. Galler Nationalrat Mike Egger (SVP) stellt dem Bundesrat in einer Interpellation ausserdem kritische Fragen.
Er will zum Beispiel wissen: «Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass Bussen in der Höhe von bis zu 20'000 Franken für die Nichtbefolgung einer Impfpflicht inakzeptabel sind, insbesondere unter Berücksichtigung der verfassungsmässigen Grundrechte?»
Gefahr des Machtmissbrauchs
Rémy Wyssmann sieht hier ebenfalls ein Problem: Einmal mehr zeige sich, «dass derart unklar formulierte Delegationsnormen wie diejenige von Art. 22 EpG die Gefahr eines staatlichen Machtmissbrauchs in sich bergen».
Der Impfentscheid müsse nach wie vor ein individueller und persönlicher Entscheid bleiben, so wie dies der Bundesrat auch zugesichert hat. Art. 22 EpG sei deshalb «konsequenterweise zu streichen».