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Gast-Kommentar
Kolumne
01.03.2026
02.03.2026 19:03 Uhr

Dr. Gut: «Steuerexperten warnen vor Individualbesteuerung»

Dr. Gut:  «Steuerexperten warnen vor neuen Ungerechtigkeiten aufgrund der Individualbesteuerung: von der Heiratsstrafe zur Familienstrafe.»
Dr. Gut: «Steuerexperten warnen vor neuen Ungerechtigkeiten aufgrund der Individualbesteuerung: von der Heiratsstrafe zur Familienstrafe.» Bild: Linth24
Die Fachleute empfehlen ein Nein am 8. März. Es gebe bessere Wege, um die Heiratsstrafe zu beseitigen.
  • Kolumne von Dr. Philipp Gut

Über ein Dutzend renommierter Steuerexperten warnt vor der Individualbesteuerung. Das Anliegen, die Heiratsstrafe zu beseitigen, sei unbestritten und verdiene Unterstützung. Doch so gehe es nicht: «Als Fachleute, die sich täglich mit der Komplexität und den Auswirkungen des schweizerischen Steuerrechts befassen, sehen wir uns jedoch veranlasst, auf erhebliche Zweifel und problematische Aspekte der nun vorliegenden Lösung hinzuweisen.»
Sie seien besorgt, dass die Vorlage ihr Ziel verfehle und stattdessen neue Ungerechtigkeiten sowie einen erheblichen administrativen Mehraufwand schaffe und aufgrund unklarer Umsetzungsvorgaben zu jahrelanger Rechtsunsicherheit führen werde, schreiben die Experten weiter.

Neue Ungerechtigkeiten: Von der «Heiratsstrafe» zur «Familienstrafe»

Die Vorlage benachteilige Ehepaare systematisch, bei denen sich die Partner die Erwerbs- und Familienarbeit aufteilen.
Dies betreffe insbesondere Einverdienerfamilien sowie Familien, in denen ein Partner aus familiären Gründen (Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen) nur ein kleines Teilzeitpensum leiste.

Erheblicher administrativer Mehraufwand

Auch würde die Einführung der Individualbesteuerung einen erheblichen administrativen Mehraufwand auslösen. Die Kantone müssten 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen verarbeiten.
Besonders problematisch ist aus Sicht der Steuerprofis die Zuweisung von gemeinsamen Vermögenswerten und deren Erträgen. Während Arbeitseinkommen meist klar zuordenbar sei, werde die Aufteilung von gemeinsamen Bankkonten, Wertschriftendepots oder Liegenschaften zu einer grossen Herausforderung.
Die Vorlage öffne hier Tür und Tor für komplexe Abgrenzungsfragen und «kreative Steueroptimierung», von der vor allem vermögende Paare mit guter Rechtsberatung profitieren dürften, während die durchschnittliche Familie mit dem zusätzlichen Aufwand und den Fallstricken überfordert wäre.

«Deutliches Alarmsignal» der Kantone

Die Fachleute weisen auch auf die Bedenken der Kantone hin: Es sei ein aussergewöhnliches Ereignis in der Geschichte unseres Bundesstaates, dass zehn Kantone das Referendum gegen ein Bundesgesetz ergriffen haben. Dieser breite Widerstand der Kantone sei ein «deutliches Alarmsignal».
Zudem hätten die meisten Kantone die Heiratsstrafe in ihren eigenen Steuergesetzen bereits mit bewährten Instrumenten wie dem Voll- oder Teilsplitting, speziellen Tarifen oder zusätzlichen Abzügen erfolgreich abgemildert oder ganz beseitigt.
Aus all diesen Gründen empfehlen die Fachleute am 8. März ein Nein.  

Dr. Philipp Gut schreibt auf dem Online-Verbund von Portal24 regelmässig eine Kolumne. Philipp Gut ist Buchautor und einer der profiliertesten Journalisten der Schweiz. Mit seiner Kommunikationsagentur Gut Communications GmbH berät er Parteien, Verbände, Unternehmen und Private.

www.gut-communications.ch

Dr. Philipp Gut, Kolumnist Linth24
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