Ueli Dobler, die Stadt hat an viele Liegenschaftseigentümer von Rapperswil-Jona einen Brief verschickt. Titel des Briefes: «Gesamtüberarbeitung des Gemeindestrassenplans; Einladung zur Mitwirkung.» Vielen stellt sich die Frage: Was passiert hier?
Alle Eigentümer von Grundstücken, welche von Änderungen und Neuklassierungen des Gemeindestrassenplans betroffen sind, erhielten diesen Brief. Dazu muss ich gleich zu Anfang festhalten: Bei den meisten Angeschriebenen ändert sich faktisch nichts.
Warum denn die ganze Arbeit?
Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wurden alle Strassen im gesamten Stadtgebiet überprüft. Es soll eine Bereinigung der Differenzen zwischen dem heutigen Strassenplan, der amtlichen Vermessung sowie dem tatsächlichen Strassen- und Wegverlauf sein. Es gibt im heutigen Plan zum Beispiel Strassen, die seit Jahrzehnten nicht mehr existieren und deshalb zu streichen sind. Bei anderen stimmt die Linienführung nicht mehr. Und im ehemaligen Gemeindegebiet von Jona haben wir viele Gemeindestrassen 3. Klasse, die gemäss kantonalem Strassengesetz in die 2. Klasse gehören.
Somit hat die Klassierung mit der Nutzung der Strasse zu tun?
Richtig. Ob eine Strasse wegen einem Bauvorhaben angepasst oder verbessert werden muss, hängt von der zukünftigen Nutzung ab und hat nichts mit der Strassenklassierung zu tun.