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Rapperswil-Jona
24.02.2026
24.02.2026 19:01 Uhr

Neue Strassenklassierung: Stadtrat Dobler gibt Antwort

Ueli Dobler: «Bei den meisten Angeschriebenen ändert sich nichts.»
Ueli Dobler: «Bei den meisten Angeschriebenen ändert sich nichts.» Bild: Linth24
Rapperswil-Jona überarbeitet den Gemeindestrassenplan. Ueli Dobler erklärt, was die Umklassierungen bedeuten – und warum sich für die meisten wenig ändert.

Ueli Dobler, die Stadt hat an viele Liegenschaftseigentümer von Rapperswil-Jona einen Brief verschickt. Titel des Briefes: «Gesamtüberarbeitung des Gemeindestrassenplans; Einladung zur Mitwirkung.» Vielen stellt sich die Frage: Was passiert hier?
Alle Eigentümer von Grundstücken, welche von Änderungen und Neuklassierungen des Gemeindestrassenplans betroffen sind, erhielten diesen Brief. Dazu muss ich gleich zu Anfang festhalten: Bei den meisten Angeschriebenen ändert sich faktisch nichts.

Warum denn die ganze Arbeit?
Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wurden alle Strassen im gesamten Stadtgebiet überprüft. Es soll eine Bereinigung der Differenzen zwischen dem heutigen Strassenplan, der amtlichen Vermessung sowie dem tatsächlichen Strassen- und Wegverlauf sein. Es gibt im heutigen Plan zum Beispiel Strassen, die seit Jahrzehnten nicht mehr existieren und deshalb zu streichen sind. Bei anderen stimmt die Linienführung nicht mehr. Und im ehemaligen Gemeindegebiet von Jona haben wir viele Gemeindestrassen 3. Klasse, die gemäss kantonalem Strassengesetz in die 2. Klasse gehören. 

Somit hat die Klassierung mit der Nutzung der Strasse zu tun?
Richtig. Ob eine Strasse wegen einem Bauvorhaben angepasst oder verbessert werden muss, hängt von der zukünftigen Nutzung ab und hat nichts mit der Strassenklassierung zu tun.

«Mit einem richtig klassierten Strassennetz gibt es weniger Hürden bei Bauvorhaben.»
Ueli Dobler

Solche Strassen werden also höher klassiert, aber was bringt das den Liegenschaftseigentümern?
Ich nenne ein Beispiel: Wenn an einer Strasse 3. Klasse über zehn Wohneinheiten angeschlossen sind und neue Bauten entstehen, gilt das Quartier rechtlich oft nicht mehr als hinreichend erschlossen. Mit einer Aufklassierung lösen wir das Problem, sodass die Klassierung für das Bauvorhaben nicht extra mit einem aufwändigen Teilstrassenplanverfahren geändert werden muss.

Wie teilen sich die Strassenklassen auf?
Das richtet sich nach dem kantonalem Strassengesetz: Gemeindestrassen 1. Klasse dienen dem örtlichen und überörtlichen Verkehr. Das sind also wichtige innerstädtische Achsen. Gemeindestrassen 2. Klasse dienen der Groberschliessung eines Baugebietes und der Erschliessung grösserer Siedungsgebiete. Und Gemeindestrassen 3. Klasse dienen der übrigen Erschliessung sowie der Land- und der Forstwirtschaft. Im Gegensatz zur 1. und 2. Klasse sind sie in der Regel für den allgemeinen Motorfahrzeugverkehr nicht offen.

Viele fragen sich nun: Was passiert, wenn «meine» Strasse höher klassiert wird?
Bei Gemeindestrassen 3. Klasse sind die Eigentümer für den baulichen und betrieblichen Strassenunterhalt zuständig. Bei Gemeindestrassen der 2. Klasse ist es die Stadt. Eine Höherklassierung von Strassen bedeutet damit oft eine Entlastung und eine rechtliche Besserstellung der Anstösser.

«Rechtlich und planerisch schaffen wir Klarheit für die Zukunft.»
Ueli Dobler

Dann ist das Ganze eigentlich nur ein Papiertiger?
Keinesfalls, denn wir bringen mit der Überarbeitung des Strassenplans Ordnung in gewachsene, vielfach überholte Pläne. Rapperswil-Jona hat sich entwickelt, der Strassenplan vielfach nicht. Für den Alltag der meisten ändert sich wenig – rechtlich und planerisch schaffen wir jedoch Klarheit für die Zukunft. Mit einem richtig klassierten Strassennetz wird es weniger Hürden bei Bauvorhaben geben.

Was passiert, wenn eine Strasse tiefer klassiert wird? Wird die Strasse nicht mehr durch die Stadt gepflegt oder gibt es im Winter keine Schneeräumung mehr?
Erstens kommt eine Tieferklassierung selten vor – und wenn, fast nur bei alten Forst- und Landwirtschaftserschliessungen. Und zweitens: Der Strassenunterhalt ist nicht von der Strassenklasse abhängig, sondern von der Strassennutzung. Wird der Unterhalt für eine Strasse heute schon gemacht, bleibt das auch so, unabhängig von der allfällig neuen Klassierung.

«Die Anpassung der Baulinien ist unbestritten und stellt eine Harmonisierung im Baugesetz dar.»
Ueli Dobler

Gibt es bei Aufklassierungen auch Nachteile für die Eigentümer?
Theoretisch könnte eine höhere Klassierung grössere Strassenabstände für Neubauten bedeuten. Dies, weil wir in unserem Gemeindegesetz bei Strassen der 1. und 2. Klasse höhere Baulinienabstände haben als im kantonalen Strassengesetz. Wird also eine Strasse höher klassiert, könnte dadurch auch der Baulinienabstand grösser und dadurch Bauland verloren gehen. Deshalb wollen wir im Rahmen der Ortsplanungsrevision die Baulinien-Abstände an die Vorgaben des kantonalen Strassengesetzes anpassen, womit keine Baufläche verloren geht – und alles beim Alten bleibt.

Ist es denn sicher, dass die Baulinienabstände in der Ortsplanungsrevision dem Kanton angepasst werden?
Wir gehen ganz klar davon aus. Denn die Anpassung an die Kantonsrichtlinien ist komplett unbestritten und stellt eine Harmonisierung im Baugesetz dar.

Bruno Hug, Linth24
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