Schweiz
21.02.2026
Erlaubt seien an der betreffenden Stelle 80 km/h. Nach Abzug der Sicherheitsmarge habe der Lenker die Höchstgeschwindigkeit um 79 km/h überschritten. Ihm sei der Führerausweis auf der Stelle abgenommen worden. Er werde bei der Staatsanwaltschaft Graubünden zur Anzeige gebracht.