Wil West war als Verkaufsgeschäft gedacht. Konkret geht es am 8. März um 12.3 Hektaren (123'128 Quadratmeter) Landwirtschaftsland, welches der Kanton St.Gallen an den Kanton Thurgau abgeben will. Doch bevor der Erlös in unserer Kantonskasse ankommt, gibt es:
CHF 7'570'540 Abzug für Fruchtfolgeflächen-Aufwertungen im Kanton Thurgau. Allerdings weiss niemand, wo diese sein sollen. Es gibt weder Listen, noch Karten, noch konkrete Projekte. Diese Aufwertungen ersetzen ohnehin nie die verlorenen Flächen.
CHF 2'372'000 Abzug für die Mehrwertabgabe. Wir geben dem Kanton Thurgau Land, das er 2028 teuer an einen Investor weiterverkauft. Für diese Landaufwertung zahlt St.Gallen noch eine Steuer nach Frauenfeld.
CHF 3'810'525 Abzug für eine Bodenaufwertung im Kanton St.Gallen. Auch hier ohne konkrete Projekte. Zu Recht wird dieser Betrag auch in die Gesamtkostenrechnung einbezogen. Denn seit Langem weist Thomas Hollenstein als Präsident der Landwirte in der Region Wil berechtigterweise darauf hin, dass diese Bodenaufwertung von der Landwirtschaft gar nicht gewollt ist. Sie ist nur ein aus der Kantonskasse finanziertes «Bestechungsgeld» der Regierung, um der Landwirtschaft und der Bevölkerung Honig ums Maul zu schmieren.
Die aufgeführten Zahlen sind für jedermann in der Botschaft der Kantonsregierung ersichtlich. Wer also rechnen kann, merkt: Für die Verkaufsfläche von 123'128 Quadratmetern verbleiben dem Kanton St.Gallen noch 53 Franken pro Quadratmeter.
Ein Trinkgeld, weil die Boden-Einzonung per Ende 2027 Formsache ist. Und weil Wil West im Thurgau liegt, gehen die Unternehmenssteuern nach Frauenfeld. Wil West ist schlecht verhandelt. Damit macht die St.Galler Regierung dem Thurgau ein Geschenk mit dem Einzigen, was man nicht vermehren kann: unseren Böden. Dazu stimme ich Nein.