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Schweiz
01.02.2026

Vorsicht vor gefälschten E-Vignetten

Die Autobahnvignette gibt's klassisch zum Kleben oder auch digital.
Die Autobahnvignette gibt's klassisch zum Kleben oder auch digital. Bild: BAZG
Per 1. Februar muss die Autobahnvignette am Fahrzeug angebracht oder online gelöst worden sein. Die Kantonspolizei Zürich warnt bei E-Vignetten vor Betrügern.

Für die Nutzung der Schweizer Autobahnen und Autostrassen muss eine jährliche Abgabe bezahlt werden. Sie wird in Form der jährlichen Autobahnvignette erhoben, deren Verkaufspreis 40 Franken beträgt und deren Gültigkeit für die Zeit vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres dauert.

Klassisch oder digital

Nutzerinnen und Nutzer haben die Wahl zwischen der traditionellen Klebevignette und der E-Vignette, welche seit August 2023 verfügbar ist. Bezogen wird diese E-Vignette am besten beim offiziellen Webshop des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit BAZG.

Vorsicht, Betrug!

Es gibt zwar auch andere Anbieter, doch davor warnt die Kantonspolizei Zürich ausdrücklich: «Es gibt Anbieter von elektronischen Autobahnvignetten, bei denen Sie mehr als den regulären Preis von 40 Franken bezahlen.» Auch Betrugsfälle im Zusammenhang mit dem Kauf der e-Vignette seien ihnen bekannt. Auch die Kantonspolizei empfiehlt, die E-Vignette bei der offiziellen Verkaufsstelle des Bundes unter www.e-vignette.ch zu kaufen.

Die herkömmliche Klebevignette kann bei Poststellen, den meisten Tankstellen und Garagen, den Geschäftsstellen des TCS sowie bei den Strassenverkehrsämtern erworben werden.

E-Vignette – so geht's

Zürioberland24/bt
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