An einer Sitzung im Januar hat der Schmerkner Gemeinderat die Richtlinie Erschliessungsstrassen, erarbeitet durch den Verband der St.Galler Gemeindepräsidien (VSGP) und den Kanton, für die politische Gemeinde Schmerikon ab 1. Januar 2026 als anwendbar anerkannt.
Schwierigkeiten bei Bauvorhaben
Die mit dem 2014 in Kraft getretenen revidierten Raumplanungsgesetz (RPG) angestrebte innere Verdichtung ist anspruchsvoll, insbesondere mit den kantonalen strassenrechtlichen Grundlagen bezüglich der hinreichenden Erschliessung des Baugebiets. Zahlreiche Bauvorhaben waren in den letzten Jahren schwierig umzusetzen, verzögerten sich bzw. scheiterten im Rechtsmittelverfahren an den Vorgaben.
Neue Richtlinie erarbeitet
Ausgelöst durch Intervention des VSGP und einer Motion im Kantonsrat hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretenden der kantonalen Ämter (Tiefbauamt, Verkehrspolizei), der Motionäre und des VSGP eine Richtlinie erarbeitet. Diese beschreibt die für die hinreichende Erschliessung erforderlichen Standardanforderungen. Sie ist nicht als starres Instrument zu verstehen: Jede Situation ist individuell und muss anhand der Verhältnismässigkeit geprüft und auch mit einer Interessens-abwägung beurteilt werden.
Abweichungen von Richtlinie möglich
Die Gemeinde als kommunale Strassenbaubehörde kann im Rahmen ihres Ermessens von der Richtlinie gegen oben oder unten abweichen: Die entsprechende Interessenabwägung wird im Technischen Bericht oder im behördlichen Beschluss (bspw. Erlass Teilstrassenplan/Strassenprojekt) darzulegen sein.