Deponien und Abbau zum Kanton
Die Vorlage zur Richtplan-Anpassung 2023 umfasst Änderungen in den Sachbereichen Siedlung sowie Versorgung und Entsorgung.
Neu kantonales Verfahren für Rechtssicherheit
Mit dem Erlass der Richtplan-Anpassung 2023 werden insbesondere Standorte für Materialabbau- und Deponievorhaben von kantonaler oder regionaler Bedeutung festgelegt. Bei diesen grösseren Materialabbau- und Deponievorhaben, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, ist das kantonale Sondernutzungsplanverfahren anzuwenden. Das Bau- und Umweltdepartement gelangte im Rahmen eines Rekursverfahrens zum Schluss, dass der kantonale Sondernutzungsplan Rechtssicherheit für die langwierigen und komplexen Planungsverfahren für Materialabbau- und Deponiestandorte schafft. In der Folge werden nun sämtliche laufende und künftige Bewilligungsverfahren für solche Deponiestandorte auf kantonaler Ebene geführt.
Einzelne Gemeinden haben sich gegen dieses Vorgehen ausgesprochen und fordern eine Übergangsfrist. Eine Übergangsfrist ist aus rechtlichen Gründen jedoch nicht möglich. Das Bau- und Umweltdepartement steht mit den betroffenen Gemeinden im Austausch und unterstützt sie bei der Umstellung der Verfahren.
Vernehmlassung von Mai 2023 aufgearbeitet
Im Mai 2023 führte das Bau- und Umweltdepartement die Vernehmlassung und Mitwirkung zum Entwurf der Richtplan-Anpassung 2023 durch. Die eingegangenen Rückmeldungen wurden bearbeitet und in einem Vernehmlassungsbericht zusammengefasst. Die Richtplanthemen «Öffentliche Bauten und Anlagen», «Mobilfunkanlagen», «Übertragungsleitungen», «Grundwasserreserven», «Kehrichtverbrennungsanlagen» sowie «Militärische Infrastrukturanlagen» waren nicht umstritten.
Mit dem Erlass der Richtplan-Anpassung 2023 werden ebenso Windeignungsgebiete in den Richtplan aufgenommen. Dazu folgt eine separate Medienmitteilung.
Weitere Informationen zur Richtplananpassung unter www.areg.sg.ch → Kantonale Planung → Richtplananpassungen.
Materialabbaustandorte im Linthgebiet
Bemerkungen: Die Nummer verweist auf die abgebildete Karte oberhalb. F = Festsetzung, Z = Zwischenergebnis.
- A10) Gemeinde Eschenbach, Diemberg, Lockergestein, Z
- A11) Gemeinde Eschenbach, Feldegg Ost (K) (Sonnenfeld SW Erweiterung), Lockergestein, F
- A12) Gemeinde Eschenbach, Letzi, Lockergestein, Z
- A13) Gemeinde Eschenbach, Sonnenfeld Etappe A (K), Lockergestein, F
- A14) Gemeinde Eschenbach, Sonnenfeld Etappe B, Lockergestein, Z
- A15) Gemeinde Eschenbach, Unteregg Ermenswil Erweiterung, Lockergestein, Z
- A16) Gemeinde Eschenbach, Unteregg West Erweiterung (K), Lockergestein, F
- A17) Gemeinde Gommiswald, Eichholz Süd, Lockergestein, F
- A18) Gemeinde Kaltbrunn, Kräften Gublen, Lockergestein, F
- A30) Gemeinde Rapperswil-Jona, Egg (West), Lockergestein, F
- A31) Gemeinde Rapperswil-Jona, Lehholz-Bollingen Erweiterung, Sandstein, F
- A32) Gemeinde Rapperswil-Jona, Risi-Bollingen, Sandstein, Z
- A33) Gemeinden Rapperswil-Jona / Eschenbach, Uttenberg Erweiterung, Lockergestein, F
- A36) Gemeinden Schmerikon / Eschenbach, Steinbruch Brand Süd, Sandstein, Z
- A38) Gemeinde Uznach, Uznaberg, Sandstein, Z
Deponiestandorte im Linthgebiet
Bemerkungen: Die Nummer verweist auf die abgebildete Karte oberhalb. F = Festsetzung, Z = Zwischenergebnis.
- D03) Gemeinde Amden, Sittewald, Z
- D04) Gemeinde Benken, Unterhalden, F
- D07) Gemeinde Eschenbach, Sonnenfeld (K), F
- D08) Gemeinde Eschenbach, Uetenberg (K), F
- D09) Gemeinde Eschenbach, Unteregg (K), F
- D12) Gemeinden Gommiswald / Kaltbrunn, Hofweid, F
- D13) Gemeinden Gommiswald / Kaltbrunn, Steigriemen-Schönenbach, F
- D19) Gemeinden Kaltbrunn / Uznach, Gubel, Z
- D32) Gemeinde Rapperswil-Jona, St.Dionys, F