Gommiswald
12.05.2024
25.07.2024 07:43 Uhr
Modalitäten der Gemeindewahlen
Wer wird am 22. September 2024 in Gommiswals gewählt?
Bild:
www.gommiswald.ch
Für die Erneuerungswahlen im September 2024 können noch bis zum 5. Juli Wahlvorschläge bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Am Sonntag, 22. September 2024 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, finden die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2025-2028 statt für:
- Gemeindepräsident bzw. Gemeindepräsidentin
- sechs weitere Mitglieder des Gemeinderates
- fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
Einreichung von Wahlvorschlägen
Für die Wahlen können bis Freitag, 5. Juli 2024, 14:00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Gommiswald Wahlvorschläge eingereicht werden (Art. 24 WAG). Die Gemeindekanzlei Gommiswald stellt entsprechende Formulare zur Verfügung. Die Gemeinde erstellt die Stimmzettel.
Zweiter Wahlgang oder stille Wahl
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 24. November 2024, statt. Wahlvorschläge sind gegebenenfalls bis Mittwoch, 2. Oktober 2024, 16:30 Uhr der Gemeindekanzlei Gommiswald einzureichen.
Es ist auch eine stille Wahl möglich (Art. 28 WAG). Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.