Kanton
05.11.2023
03.11.2023 14:33 Uhr
Bis am 30. November 2023 müssen Gesuche für eine Flächenkompensation oder Ausnahmegesuche eingereicht werden, so dass eine allfällige Gesuchsbewilligung bereits im Folgejahr wirksam werden kann.
Unter www.bauern-sg.ch sind sämtliche Informationen rund um die Schleppschlauch-Pflicht zusammengefasst.
Weitere Infos (Merkblätter, Kriterienlisten & Formulare für Ausnahmegesuche etc.) finden Sie unter www.sg.ch/umwelt-natur.