Kaltbrunn
12.02.2022
Die geltenden COVID-19 Schutzmassnahmen erschweren die Durchführung der Bürgerversammlung. Der Gemeinderat Kaltbrunn hat deshalb am 24. Januar 2022 entschieden:
a) Absage der Bürgerversammlung vom 7. April 2022 aufgrund der epidemiologischen Lage (COVID-19) und zum Schutz der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.
b) Ansetzung einer Urnenabstimmung für Sonntag, 10. April 2022 zu folgenden Geschäften:
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Kaltbrunns erhalten die Abstimmungsunterlagen rechtzeitig zugestellt.