Putzfrau bestiehlt Pensionär
Eine Frau ist von der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen wegen mehrfachen Diebstahls per Strafbefehl verurteilt worden. Gemäss Strafbefehl soll sie zwischen Mai und November 2025 während ihrer Tätigkeit als Reinigungskraft wiederholt Schmuck aus einem Privathaushalt entwendet haben.
Schmuck im Wert von mehreren tausend Franken
Den Ermittlungen zufolge durchsuchte sie bei den Reinigungsarbeiten gezielt Schubladen und Schmuckschatullen. Dabei soll sie unter anderem einen Goldring mit drei Brillanten im Wert von rund 2'900 Franken sowie einen rund 50 Jahre alten Siegelring aus 18-karätigem Gold mit Familienwappen im Wert von etwa 4'000 Franken entwendet haben. Hinzu kamen drei feine Goldringe mit Steinen im Gesamtwert von rund 600 Franken, zwei gravierte Gold-Eheringe im Wert von rund 1'000 Franken, zwei Verlobungsringe im Wert von etwa 160 Franken sowie weitere Schmuckstücke.
Erneut zugelangt
Am 24. November 2025 soll die Beschuldigte erneut Schmuck aus einer Schatulle entnommen haben. Laut Strafbefehl handelte es sich dabei um zwei goldene Fingerringe mit Brillanten sowie zwei goldene Halsketten mit Anhängern im Gesamtwert von rund 280 Franken. Anschliessend wurde sie vorläufig festgenommen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sämtliche Gegenstände mit der Absicht entwendet wurden, sich unrechtmässig zu bereichern und den Eigentümer dauerhaft zu enteignen.
Vorstrafe widerrufen
Erschwerend kam hinzu, dass die Frau bereits 2023 wegen Diebstahls verurteilt worden war und sich während der neuen Delikte noch in der Probezeit befand. Deshalb wurde die damals bedingt ausgesprochene Geldstrafe widerrufen.
Für die neuen Straftaten verurteilte die Staatsanwaltschaft die Beschuldigte zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 90 Franken bei einer Probezeit von fünf Jahren. Zusätzlich wurde eine Busse von 2'000 Franken ausgesprochen. Hinzu kommen Verfahrenskosten von 1'100 Franken.
Schadenersatz bleibt offen
Über allfällige Schadenersatzforderungen entschied die Staatsanwaltschaft nicht. Die Zivilklage wurde auf den Zivilweg verwiesen. Den emotionalen Wert und die Erinnerungen, den die Schmuckstücke ausser dem Geldwert besitzen, kann auch ein Schadenersatz nicht mehr wiedergutmachen.